Endspurt beim Energiewirtschaftsgesetz: Noch in dieser Woche soll die EnWG-Novelle im Bundestag verabschiedet werden. Gestern haben sich die Ampel-Koalitionäre auf weitere Änderungen geeinigt. Der bne begrüßt die Vereinfachungen für den Netzausbau und den Netzanschluss. Neue und völlig unnötige Regeln für den Smart-Meter-Rollout führen dagegen in die falsche Richtung und drohen die Digitalisierung der Energiewende weiter zu verzögern.

„Nach dem Desaster bei der Digitalisierung brauchen wir jetzt vor allem weniger Vorgaben und mehr Kundenorientierung beim Smart-Meter-Rollout. Die Ampel geht leider genau den umgekehrten Weg. Bei der Zertifizierung intelligenter Messsystemen sollen zwingend auch netzrelevante Steuervorgänge vorgenommen werden. Dieser Schritt ist mehr als verwunderlich, ist doch in der Branche und in der Politik eigentlich unbestritten, dass die Digitalisierung des Energiemarktes gescheitert ist. Hier werden neue Schilder auf der falschen Straße aufgestellt“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft. Geht man davon aus, dass jedes zertifizierte Gateway die gesetzlich festgelegten Steuerungsfunktionen unterstützen muss, bedeutet die neue Regelung weitere Verzögerungen. 

Positiv ist dagegen, dass nicht nur die Erneuerbaren, sondern auch der Netzausbau künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen soll. Das ist eine wichtige Voraussetzung, damit Infrastrukturprojekte bei der Güterabwägung Priorität haben und Genehmigungen schneller gehen. „Seit Jahren verzögert sich der nötige Ausbau der Verteilnetze und blockiert so die Energiewende. Dass Netzbetreiber deshalb Anschlüsse für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speicher, Wärmepumpen oder Wallboxen ablehnen, muss sofort aufhören. Es ist gut, dass der Gesetzgeber hier für Klarheit sorgt“, betont Busch.

Erfreulich ist auch, dass in der Novelle endlich die netzdienliche Flexibilität angegangen wird. Die Vorschläge müssen aber dringend praxistauglicher werden. So sieht der bne die neu eingeführten Ausschreibungen für abschaltbare Lasten ab Juli 2023 skeptisch. „Die Bedingungen sind dermaßen restriktiv, dass die Ausschreibungen voraussichtlich keinen liquiden Markt finden werden.“

Insgesamt bleibt der Entwurf hinter seinen Möglichkeiten zurück.

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