„Durch den Rückzug ihrer eigenen Markterklärung am vergangenen Freitag zeigt sich einmal mehr, dass die Rolle des BSI im Prozess neu bewertet werden muss. Die Behörde sollte sich jetzt auf die sicherheitstechnischen Aspekte des Rollouts, sowie den Schutz der kritischen Infrastrukturen und die Fragen der IT-Sicherheit beschränken”, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft.
Am heutigen Mittwoch sollte die mündliche Anhörung beim OVG Köln im Beschwerdeverfahren gegen die Markterklärung stattfinden, nachdem das OVG Münster den Vollzug der Allgemeinverfügung 2021 aufgehoben hatte. Für wettbewerbliche Messstellenbetreiber ändert sich durch die aktuelle Entwicklung wenig. Bereits im Einsatz befindliche zertifizierte Smart-Meter Gateways können weiter genutzt und neue installiert werden. Die Vorgabe an die grundzuständigen Messstellenbetreiber, bis Februar 2023 zehn Prozent der Pflichteinbauten zu erreichen, entfällt allerdings.
Nach 10 Jahren Pleiten, Pech und Pannen bei der Digitalisierung ist nun die Zeit für einen Neustart. Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen war nie Selbstzweck, sondern sollte die Messung und Steuerung von Verbrauch ermöglichen. Das Ziel ist, erneuerbare Energien bestmöglich in das System zu integrieren und damit fossile Energieträger zu verdrängen. Dies ist misslungen und ist derzeit umso fataler, da variable Tarife einen Großteil des Gasverbrauchs für die Stromerzeugung bereits hätten überflüssig machen können.
„Das BWMK hat sich in der Vergangenheit abhängig von Prozessen des BSI gemacht. Ein einfaches Weiter-so im Rahmen des angedachten Stufenplans führt nur dazu, dass die Digitalisierung um weitere 10 Jahre verzögert wird. Einen Rollout mit veralteten Systemen zu liefern, die von Steuerungsfunktionen noch Jahre entfernt sind, ist inzwischen ein No-Go”, kritisiert Busch. Der bne schlägt vor, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) grundlegend zu novellieren und die Rolle des BSI neu auszurichten. Die Behörde sollte sich darauf konzentrieren, die notwendigen Mindestanforderungen an Datenschutz und -sicherheit zu definieren, anstatt eine Vielzahl von Details zu regeln. Wichtige Kriterien, wie etwa konkrete Anwendungsfälle und reale Kundenwünsche, können die Marktakteure und die Innovationskraft der Branche allein entwickeln. Das Prinzip muss nun heißen: soviel BSI wie nötig, aber so wenig wie möglich.
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