Der 8. Zivilsenat hält Schadensersatzansprüche des Arcandor-Insolvenzverwalters Hans-Gerd H. Jauch gegen sechs frühere Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Veräußerung und der Anmietung von Warenhaus-Immobilien in den Jahren 2004 und 2005 in Höhe von 53,6 Millionen Euro für begründet.

„Das ist nach 12 Jahren Prozeßdauer ein großer Erfolg für die Arcandor-Gläubiger“ kommentiert Hans-Gerd H. Jauch von der Jauch Dahl Linnenbrink Rechtsanwaltsgesellschaft (JDL) das Urteil. „Für die Gläubiger zahlt es sich nun aus, dass meine Kollegen Michael Dahl und Frank Linnenbrink den vorherigen umfangreichen Vergleichsvorschlag des Gerichts in Höhe von 18 Millionen Euro eingehend analysiert haben. Der Gläubigerausschuss folgte ihrer Empfehlung, den Vergleich ungeachtet der damals bereits erreichten Prozeßdauer von 9 Jahren abzulehnen und den Rechtsstreit fortzuführen.“

Darüber hinaus dankte Jauch dem GÖRG-Partner Dr. Michael Dolfen, der seit Sommer 2010 mit der Prozessvertretung beauftragt war.

Zum Hintergrund:

Im Sommer 2010 hatte der Insolvenzverwalter der Arcandor AG Schadensersatzansprüche gegen insgesamt elf frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Veräußerung und der Anmietung von fünf Warenhaus-Immobilien an den Standorten Karlsruhe, Leipzig, München, Potsdam sowie Wiesbaden im Umfang von 175 Millionen Euro geltend gemacht.

Die Warenhäuser stammten aus der Übernahme von Hertie und waren nicht rentabel. Deshalb entschied der damalige Vorstand 2002, diese Objekte mit Oppenheim-Esch zu entwickeln: Esch sollte die fünf Objekte über   Projektgesellschaften deutlich unter den Marktwerten kaufen, sanieren und sodann an Karstadt deutlich über den marktüblichen Sätzen zurückvermieten. Der sich hieraus für Arcandor ergebende Schaden wurde auf Verlangen der Bilanzprüfer vorsorglich mit 175 Millionen Euro als drohender Verlust in die Bilanz eingestellt. Selbst die eigene Immobilienabteilung hatte zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen, wie nachteilig dieses Geschäft für Arcandor sei.

Der Arcandor-Insolvenzverwalter vertrat den Standpunkt, die beklagten Aufsichtsräte, die 2006 im Amt waren, hätten die Organe von Arcandor aus dem Jahr 2002, als das noch rechtlich möglich war, auf diese 175 Millionen Euro als Schadensersatz in Anspruch nehmen müssen. Das hatten sie unterlassen.

Der jetzige Prozesserfolg von Insolvenzverwalter Jauch ist der zweite in diesem Komplex, nachdem Jauch, vertreten von Dahl und Linnenbrink, bereits von den Oppenheim Esch Fonds rund 30 Millionen Euro wegen der überhöhten Mieten zugunsten der Arcandor-Insolvenzmasse erlangen konnte.

Über Jauch Dahl Linnenbrink Rechtsanwaltsgesellschaft (JDL)

Die 2019 gegründete Jauch Dahl Linnenbrink Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (JDL) ist eine auf Insolvenzrecht und die angrenzenden Rechtsgebiete spezialisierte Kanzlei mit weiteren Schwerpunkten im Gesellschafts- und Immobilienrecht sowie in der Prozessführung.

Die drei Gesellschafter Jauch, Dahl und Linnenbrink sowie Dipl. Kfm. Thomas Tulowitzki waren zuvor langjährig in der Insolvenzrechtspraxis von GÖRG tätig. Hans-Gerd H. Jauch ist GÖRG-Gründungspartner.

https://www.jauch-inso.de/

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