Die Anhebung des Erneuerbaren-Ausbauziels für 2030 ist ein wichtiger überfälliger Schritt. Auch bei den Maßnahmen selbst wurde im heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzespaket deutlich nachgelegt. Low hanging fruits wie das Repowering von Solarparks, der konsequente Abbau von Bürokratie und weitere leicht zu regelnde Sachverhalte wurden liegen gelassen. Im parlamentarischen Verfahren muss sichergestellt werden, dass dies noch ins Paket kommen. 

„Der Kabinettsbeschluss für das Osterpaket ist ein gewaltiger Fortschritt im Vergleich zum Status quo und immerhin etwas ehrgeiziger als der Referentenentwurf. Durch den Angriffskrieg Russlands benötigen wir dringend eine tiefgreifende Elektrifizierung. Dadurch wird der Strombedarf deutlich höher ausfallen als noch im Koalitionsvertrag angenommen. Das BMWK hat das jetzt ein Stückweit anerkannt und den oberen Rand dessen als Annahme zugrunde gelegt, was mit 750 TWh 2021 im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Essentiell ist, dass die Nutzung der erneuerbaren Energien nun im ,überragenden öffentlichen Interesse‘ liegt und ,der öffentlichen Sicherheit‘ dient“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

Der Kabinettsbeschluss enthält eine ganze Reihe begrüßenswerter Maßnahmen:

  • Die Anhebung des Erneuerbare-Energien-Ziels für 2030 und die angestrebte Treibhausgasneutralität für 2035 werden mit steileren Ausbaupfaden bei der Wind- und Solarenergie verbunden,
  • die Flächenkulisse bei der Windenergie wird erweitert (Funknavigation, Wetterradar, Naturschutzregeln sowie Länderöffnungsklauseln),
  • das Referenzertragsmodell bei der Windenergie sowie die endogene Mengensteuerungen werden verbessert,
  • die ökonomischen Rahmenbedingungen bei der Photovoltaik werden optimiert und das Eigenverbrauchsverbot bei Ausschreibungen wird aufgehoben,
  • der Wegfall der EEG-Umlage und die Überführung weiterer Umlagen in ein eigenes Gesetz entlasten die zentrale Zukunftsenergie Strom.

Aus Sicht des bne ist der Kabinettsentwurf daher eine sehr gute Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren, auch wenn eine Reihe niedrig hängender Früchte außenvor bleibt. Dazu gehören vor allem:

  • Erhöhung von Ausschreibungsmengen in der Innovationsausschreibung
  • aktives Repowering von Solarparks im EEG regeln
  • Weiterentwicklung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen
  • Verbesserungen bei der Flächenkulisse von Solarparks, u.a. durch eine Opt-Out-Regelung bei der Länderöffnungsklausel
  • Erleichterung von Direktleitungen zwischen Erzeugungsanlagen und Verbrauchern

Darüber hinaus gibt es weitere wichtige Themen, die noch in dieser Novelle angegangen werden müssen. Dazu zählen ein umfassender Bürokratieabbau insbesondere auch beim Eigenverbrauch sowie Vereinfachungen beim Netzanschluss und bei der Digitalisierung. „Bürokratie kostet täglich wertvolle Arbeitskraft von Fachleuten, die wir für die Beschleunigung beim Ausbau brauchen”, so Busch weiter.

“Bei der KWK ist die Zeitenwende leider ausgefallen”, kritisiert der bne-Geschäftsführer. Während überall überlegt wird, wie die Abhängigkeit vom Erdgas reduziert werden kann, fördert die Bundesregierung die Nutzung von Erdgas in der KWK weiterhin so, als ob es den 24. Februar und die daraufhin postulierte Zeitenwende nicht gegeben hätte. Nicht einmal der Ampel-Beschluss wird umgesetzt, wonach ab 2024 neue Wärmeanlagen zu mindestens 65% erneuerbare Energien einsetzen müssen. „Das KWKG sollte bis auf weiteres ausgesetzt werden. Die Zeit muss dann für eine vollkommene Neuausrichtung genutzt werden", fordert Busch.

„In Summe ist das dennoch ein sehr guter Tag für den Klimaschutz und für mehr Unabhängigkeit durch eine neue Energiewirtschaft“, so Busch abschließend.

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