Flächen mit Solarparks wurden und werden nach wie vor hinsichtlich der Flächennutzung nicht sachgerecht eingeordnet (z.B. „Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Dies hat zur Folge, dass sie steuerrechtlich dem Grundvermögen eines Landwirtschaftsbetriebs zugerechnet werden und nicht mehr dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Wegen dieser Zuordnung werden Flächen mit Solarparks deutlich anders als landwirtschaftliche Flächen bewertet, auch wenn Rückbauverpflichtungen bestehen. Kommt es zum Hofübergang, zehrt die hohe Bewertung die geltenden Verschonungsregeln bei Landwirtschaftsbetrieben hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf. Diese Verschonungsregeln sind in Landwirtschaftsbetrieben sehr wichtig, um Betriebsübergang bei einem Generationenwechsel im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge zu vereinfachen und Höfe zu erhalten. In extremen Fällen kann dies betriebsgefährdend sein für den gesamten Landwirtschaftsbetrieb.
Um dieses erhebliche Problem schnell für neue und bestehende Solarparks lösen, wurde vom Beratungsunternehmen ecovis ein Gutachten erarbeitet, das zwei Ansätze diskutiert. Als Vorzugsvariante wird eine Änderung des Bewertungsgesetzes vorgeschlagen, die gegenüber Anpassungen im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz einige Vorteile aufweist.
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