Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will bundesweit gesetzlich verankern, dass 2 % der Landesfläche für Windenergie bereitgestellt werden, um die Ausbauziele für Onshore-Windkraft einhalten zu können. Doch was bedeutet das für die bayerische Umsetzung? „Mit dem Ausbau der Windkraft wird die Fläche nicht im engeren Sinne ‚verbraucht‘, sondern ist beispielsweise weiterhin für Land- und Forstwirtschaft nutzbar“, entwarnt Detlef Fischer, Geschäftsführer des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW. Es handele sich vielmehr hauptsächlich um Abstandsfläche zwischen den einzelnen Windkraftanlagen, deren gewohnte Nutzung durch die Ausbaumaßnahmen nicht beeinträchtigt sei.

Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) hat untersucht, inwieweit die diskutierten „2 % der Landesfläche“ ein geeignetes Maß für den Windkraftausbau darstellen. Dabei wurden potenzielle Windeignungsgebiete ermittelt und die Erschließung mit standort-typischen Windanlagen untersucht. Es zeigte sich, dass nicht nur die reine Fläche für die mögliche installierbare Leistung auschlaggebend war, sondern auch die Geometrie und Beschaffenheit der jeweiligen Fläche. „Das 2 %-Ziel lässt sich nicht eins zu eins in installierte Leistung übersetzen. Tatsächlich variiert die Leistungsdichte unterschiedlicher Flächen und damit die installierbare Leistung pro Fläche stark. Spannend ist, dass neben wichtigen Parametern wie Windgeschwindigkeiten, Windhäufigkeiten, Haupt- und Neben-windrichtung oder auch Oberflächenrauigkeit, die Geometrie der ausgewiesenen Flächen einen großen Einfluss auf die Leistungsdichte hat“, sagt Stephan Kigle von der FfE.

In länglichen Flächen müssen weniger Abstände zu benachbarten Windanlagen eingehalten werden als in kompakten Flächen, folglich ist die erzielbare Leistungs-ausbeute höher. Ebenso hat die Bewaldung des Gebietes einen großen Einfluss, da vorhandene Bäume die Windausbeute bremsen.

„Generell erscheint das 2 %-Ziel mehr als ausreichend, um den benötigten Windkraft-ausbau in Bayern umsetzen zu können“, kommentiert Detlef Fischer die Ergebnisse der Studie. Werden Windvorranggebiete zusätzlich so ausgewiesen, dass sie schmal, aber lang sind, könnte auf 2 % der Landesfläche sogar wesentlich mehr Leistung installiert werden. Man müsse jedoch sehr aufpassen, daraus nicht falsche Schlüsse zu ziehen, denn der Flächenverbrauch von Windkraftanlagen ist nicht mit versiegelter Fläche gleichzusetzen. Die diskutierte Fläche wird fast ausschließlich dafür benötigt, die Abstände zwischen den einzelnen Anlagen zu gewährleisten. Tatsächlich versiegelt sind lediglich die Fläche des Fundaments und etwaigen Zufahrtswegen, Platz für Wartungen und Transformatoren. Bei einer modernen 3 MW Anlage beträgt die versiegelte Fläche laut der FfE-Studie rund 350 m² und der dauerhafte Platzbedarf zwischen 2.000 und 4.000 m², beides fällt also für die Gesamtbewertung kaum ins Gewicht. „Der weitaus größte Teil der Flächen steht weiterhin für anderweitige Nutzung zur Verfügung. Ein Flächenland wie Bayern mit traditionell starker Landwirtschaft bietet sich geradezu an für den Windkraftausbau. Bei 2.000 neu zu errichtenden Windkraftanlagen werden nur 0,01 % der Landesfläche im klassischen Sinne verbraucht“, so der VBEW-Geschäftsführer weiter.

Etwas problematischer erscheine hingegen der Vorschlag der Bayerischen Landesregierung, verstärkt Flächen im Bayerischen Staatsforst für Windkraft auszuweisen. Da Windeignungsgebiete in bewaldeten Gebieten eine deutlich niedrigere Leistungsdichte aufweisen, beeinträchtigt das natürlich auch die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projekts. „Damit die bayerische Energiewende auch bezahlbar bleibt, müssen vorrangig die wirtschaftlichsten Flächen für den Windkraftausbau genutzt werden, und davon gibt es in Bayern noch viele“, resümiert Detlef Fischer. Es sei jetzt Aufgabe der Landespolitik, die langwierigen Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, dem Bürger den Ernst der Lage zur Energieversorgung zu erklären und damit dem Ausbau der Windkraft in Bayern neuen Schwung zu verleihen.

Über Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW

Der VBEW repräsentiert mit seinen rund 400 Mitgliedsunternehmen die bayerische Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Abwasserwirtschaft. Als Interessenvertretung vertritt er gemeinsame Anliegen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Kunden gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Ziel ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche, zukunftsorientierte, nachhaltige und verbraucherfreundliche Energie- und Wasserversorgung zu schaffen. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen kleine und mittlere, kommunale, private und genossenschaftliche Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ebenso wie Konzernunternehmen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW
Akademiestraße 7
80799 München
Telefon: +49 (89) 380182-0
Telefax: +49 (89) 380182-29
http://www.vbew.de

Ansprechpartner:
Ann-Kathrin Behnisch
Referentin für Wasserwirtschaft und Kommunikation
Telefon: +49 (89) 380182-45
Fax: +49 (89) 380182-29
E-Mail: a.behnisch@vbew.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel