Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt die Bestrebungen der Koalition und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Abschaffung der EEG-Umlage. Eine Umsetzung noch im Jahr 2022 wertet der Verband als positives Signal an die energieintensive Industrie. „Eine Entlastung der Industrie beim Strompreis ist für das Gelingen der Transformation zur Klimaneutralität unabdingbar“, so der Hauptgeschäftsführer des VIK, Christian Seyfert. Ferner ist in dem Zuge die Neugestaltung der „Besonderen Ausgleichsregelung“ unausweichlich, da der Mechanismus der „Besonderen Ausgleichregelung“ aktuell neben der Begrenzung der EEG-Umlage auch zur Festlegung des Begünstigtenkreises für die KWK- und Offshore-Netzumlage dient. „Die Unternehmen brauchen baldige Rechtssicherheit und vor allem auch eine einfache Anwendung bei der Handhabung“, erläutert der Hauptgeschäftsführer. Des Weiteren sollten bei der Ausgestaltung einer neuen Regelung die dem nationalen Gesetzgeber zur Verfügung stehenden Spielräume im Rahmen der europäischen Beihilferichtlinien voll ausgenutzt werden. Insbesondere ist neben dem Verzicht auf ein unternehmensindividuelles Stromintensitätskriterium auch eine Erweiterung der Sektorenliste, die der Entlastung zu Grunde liegt, geboten.

Darüber hinaus sollte die Möglichkeit einer Streckung der Antragsbescheidung auf längere Zeitintervalle geprüft werden. Eine für mehrere Jahre gültige Bescheidung erhöht die Planungssicherheit und verringert den massiven bürokratischen Aufwand der Unternehmen.

Mit Blick auf den Strompreis für die Industrie sind weitere Entlastungen zu prüfen. So sollte auf nationaler Ebene der Steuersatz für Industriebetriebe auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. „Die Unternehmen brauchen Liquidität, um den Umbau der Produktionsstätten und Anlagen finanzieren zu können. Aktuell ist es ein finanzieller Ressourcenentzug seitens der Politik“, sagt Seyfert.

Neben Umlagen und Steuern kommen durch gestiegene Primärenergiekosten insbesondere bei der Beschaffung von Erdgas sowie Zertifikatspreisen weitere Belastungen hinzu, die sich im internationalen Wettbewerb nicht kompensieren lassen. Um diese Folgen weiter abzumildern, sollte ein einheitlicher marktwirtschaftlicher Industriestrompreis auf europäischer Ebene untersucht werden.

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