Präsident Homann: „Wir entwickeln eine Zielvorstellung für das Netz zur Energiewende“

Die Bundesnetzagentur konsultiert ab heute den Entwurf des Szenariorahmens der Übertragungsnetzbetreiber mit der Öffentlichkeit. Er bildet mögliche Szenarien für die Planung des Ausbaubedarfs im Stromnetz bis 2037 und 2045 ab.

Die Szenarien zur Entwicklung von Stromerzeugung und -verbrauch sind Grundlage der Ermittlung, wieviel Netzausbau notwendig ist.  Der Szenariorahmen orientiert sich erstmals an der für 2045 geplanten Klimaneutralität“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bürger, Verbände, Unternehmen und Behörden können sich an der Konsultation beteiligen und so Einfluss auf die Netzentwicklungsplanung nehmen.“

Die Bundesnetzagentur prüft nun den Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber und genehmigt dann den endgültigen Szenrariorahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dieser ist Grundlage für die weitere Netzausbaubedarfsplanung im Rahmen der weiteren Schritte zum NEP 2023. 

Ambitioniertere Annahmen zu Kraftwerkskapazitäten und Stromverbrauch

Die angenommenen Kapazitäten für erneuerbare Energien steigen dem Entwurf zufolge verglichen mit dem letzten Szenariorahmen deutlich an. Der konventionelle Kraftwerkspark besteht fast ausschließlich aus Gaskraftwerken, die im Jahr 2045 ebenfalls CO2-neutral betrieben würden. 

Die Netzbetreiber haben zudem die Modelle zur Prognose des Stromverbrauchs aus dem letzten Szenariorahmen weiterentwickelt. Sie richten sich noch stärker auf die Dekarbonisierung aller Sektoren. Für jeden Sektor werden Annahmen getroffen, welche Anwendungen zukünftig elektrifiziert werden. Bei einigen Anwendungen kommt auch die Verwendung von Wasserstoff infrage. Neue Stromanwendungen wie Wärmepumpen, E-Mobilität und Elektrolyse führen in allen Szenarien insgesamt zu einer deutlichen Steigerung des Stromverbrauchs. So können CO2-Minderungen im privaten Bereich, im Verkehr sowie im gewerblichen und industriellen Sektor erreicht werden.

Szenariorahmen betrachtet erstmals das Jahr 2045

Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen alle zwei Jahre einen Szenariorahmen. Dieser beschreibt mit Hilfe von verschiedenen Szenarien die wahrscheinliche Entwicklung des Stromsektors. Die aktuellen Szenarien betrachten die Jahre 2037 und 2045. 

Die Übertragungsnetzbetreiber schlagen aktuell fünf verschiedene Szenarien vor. Drei davon blicken in das Jahr 2037. Zwei weitere bilden erstmals die vollständige Transformation des Energiesektors im Jahr 2045 ab. Die Szenarien orientieren sich an den aktuellen energiepolitischen Zielen der Bundesregierung.

Begleitdokument und Dialogveranstaltungen 

Zum Entwurf des Szenariorahmens hat die Bundesnetzagentur ein Begleitdokument veröffentlicht. Es enthält Hinweise, zu welchen Themen sich die Bundesnetzagentur in der Konsultation konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft. Die Bundesnetzagentur veranstaltet am 3. und am 8. Februar 2022 zwei Online-Veranstaltungen, um mit der Öffentlichkeit den Entwurf des Szenariorahmens zu diskutieren. 

Stellungnahmen zum Szenariorahmen können bis zum 14. Februar 2022 abgegeben werden.

Die Dokumente und nähere Informationen zu den Dialogveranstaltungen sind unter www.netzausbau.de/szenariorahmen veröffentlicht.
Einen Erklärfilm zum Szenariorahmen finden Sie unter https://youtu.be/N8Eq6TenO2A.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel