Betreiber von KWK-Anlagen, die dem Förderregime des KWKG 2016 bis KWKG 2021 unterliegen, müssen im Rahmen der Jahresmeldung auch die Summe der Strommenge angeben, die zu Zeiten negativer Stundenwerte oder Nullwerten an der Strombörse produziert wurden. Eine Ausnahme von dieser Regelung existiert für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW.
Wie aber kommt ein BHKW-Betreiber möglichst einfach zu einer Auflistung dieser Stunden?
BHKW-Infozentrum publiziert negative Stundenwerte 2021
Im Downloadbereich des BHKW-Infozentrums wurde als Administrationshilfe für BHKW-Anlagenbetreiber eine Liste der negativen Stundenkontrakte des Jahre 2021 hinterlegt. Diese liegt als Excel-Datei und als pdf-Datei vor.
Interessant dürfte dies insbesondere für Betreiber von BHKW-Anlagen mit einer Leistung über 50 kW bis 100 kW sein, sofern die BHKW-Anlage nach dem KWKG 2016 oder 2020 gefördert wird. KWK-Anlagen über 100 kW benötigen einen Direktvermarkter als Dienstleister. Daher wird in den meisten Fällen dieser auch die Auswertung der Strommengen zu negativen Börsenpreisen übernehmen.
Die Administrationshilfen sind im Downloadbereich des BHKW-Infozentrums herunterladbar.
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