- 01. Januar 2022 war der Stichtag für die Neubewertung von Grundstücken
- Rund 36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden
- Nur zehn Prozent der Unternehmen fühlen sich ausreichend informiert
Mit dem Jahreswechsel kam der Stichtag für die neue Grundsteuerreform und die damit drohende Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken in Deutschland. Seit dem 01. Januar 2022 gilt der neue Grundsteuerwert, der den bisherigen Einheitswert bis 2025 ablöst. Laut einer aktuellen Umfrage bereitet die Komplexität der neuen Reform Unternehmen große Probleme. André Heid, zertifizierter Sachverständiger und Geschäftsführer von Heid Immobilienbewertung warnt: „Die Zeit wird knapp. Bis Mitte dieses Jahres müssen die Feststellungserklärungen für Grundstückswerte eingereicht sein und nur die wenigsten Grundstücksbesitzer haben bisher die nötigen Schritte eingeleitet. Dieses Problem trifft Unternehmen wie Privatbesitzer gleichermaßen.“
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuerreform. Dann wird der bisher angewandte Einheitswert abgelöst und jedes Bundesland kann seine eigenen Grundsteuermodelle anwenden. Was auf dem Papier noch nach viel Zeit klingt, ist in Wirklichkeit nicht der Fall. Schon zum 01. Januar 2022 müssen bundesweit alle Grundstücke neu bewertet sein.
„Die neue Grundsteuerreform wird in den Bundesländern unterschiedlich errechnet. Fließen in Bayern beispielsweise nur Nutzungsart und Größe des Grundstücks in die Berechnung ein, wird im Bundesmodell der Wert des Grundstücks mit einbezogen. Und nicht nur Bayern hat eine eigene Berechnungsmethode, auch Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Sachsen oder Rheinland-Pfalz arbeiten derzeit an eigenen Grundsteuergesetzen“, erklärt André Heid. „Scheint das gerade für Privatbesitzer weniger problematisch, müssen Unternehmen, die Liegenschaften in mehreren Bundesländern haben, mit einem erheblichen Mehraufwand rechnen.“
Einer aktuellen Umfrage im Auftrag von KPMG zufolge, in der 300 Unternehmen nach der unternehmensinternen Umsetzung der neuen Grundsteuer befrag wurden, fühlen sich viele Unternehmen nicht vorbereitet. Drei von vier der befragten Unternehmen empfanden die Reform als zu komplex und sehen daher enorme Probleme bei der Umsetzung. Gerade einmal zehn Prozent der befragten Unternehmen fühlen sich ausreichend informiert.
André Heid sagt: „In vielen Unternehmen kümmert sich ein erschreckend kleiner Bereich um die Umsetzung der Grundsteuer. Gerade der Mehraufwand, den die Neubewertung aller Grundstücke mit sich bringt, ist enorm und kann unmöglich von nur zwei oder drei Angestellten bewältigt werden. Hier müssen Unternehmen deutlich mehr Ressourcen freimachen. Externe Bewerter sollten bei der bevorstehenden Frist zur Unterstützung unbedingt hinzugezogen werden.“
Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und einem Expertenteam aus 80 zertifizierten Immobiliengutachtern bietet HEID Immobilienbewertung sowohl privaten als auch gewerblichen Kunden höchste Sachkompetenz bei der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Als Mitglied des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbands (DGuSV), einem der größten Sachverständigenverbände im deutschsprachigen Raum, orientieren sich die Mitarbeiter von HEID an höchsten Qualitätsstandards und sind dabei umfassend vernetzt. Allein 2020 erstellte das Unternehmen mehr als 3.000 Gutachten für private und gewerbliche Kunden sowie die öffentliche Hand. HEID ist Fördermitglied im Verein Deutscher Ingenieure und in der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung.
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