Mit dem heutigen Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung werden die Nachhaltigkeitsanforderungen der RED II in nationales Recht umgesetzt. In der konkreten Umsetzung der Verordnung sind jedoch einige Punkte weiterhin unklar und der Zeitdruck zur Umsetzung hoch. „Die große Teilnehmerzahl bei unserem gemeinsamen Seminar zeigt uns, dass das Thema unter den Nägeln brennt und offene Fragen, wie zum Beispiel zum Umgang mit Biomasse-Lagerbeständen, nun schnell geklärt werden müssen.“, stellt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus in ihrer Einleitung heraus. Denn bereits ab dem 1. Januar 2022 kommen auf die Holzenergieanlagen über 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung sowie die ganze Zulieferkette neue Nachhaltigkeitsvorgaben zu, um die EEG-Förderung behalten zu können. „Wir beobachten derzeit zwei politische Entwicklungen: Einerseits steigt der Bedarf nach Holzenergie durch gesteigerte Klimaschutz- und Erneuerbare Energien-Ziele. Auf der anderen Seite wird deren Einsatz in der Praxis durch neue Nachweis- und Dokumentationspflichten zunehmend erschwert. Für uns ist es ein zentrales Anliegen, dass praxistaugliche Lösungen weiterhin die Richtschnur sein müssen“, so Möbus.
Seminar bietet Unterstützung in der Praxis
In insgesamt sieben Vorträgen gingen die Referenten vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, des Umweltbundesamtes, des SURE Zertifizierungssystems, dem europäischen Bioenergie-Verband Bioenergy Europe, sowie einer Zertifizierungsstelle und einer Holzenergieanlage auf zahlreiche Aspekte der neuen Verordnung ein. Neben dem Umsetzungsstand in Europa sowie Inhalt und Anforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung lag ein Schwerpunkt auch auf den Anforderungen der Zertifizierung, den Vorgaben für die Anlagenbetreiber und ihrer Lieferanten und den Wechselwirkungen mit dem Emissionshandel. Ergänzend wurden Erfahrungen mit der Nachhaltigkeits-zertifizierung aus der Praxis berichtet: Wie läuft die Zertifizierung konkret ab und welche Erfahrungen mit der Umsetzung der Verordnung im Bereich Holzenergie gibt es bereits?
Einig waren sich die Experten, dass betroffene Holzenergieanlagen sowie deren Lieferkette nun keine Zeit verlieren sollten, da auch die gewährte Ausnahmeregelung bis 30. Juni 2022 kurz bemessen ist und sich der Zertifizierungsprozess zeitaufwendig gestaltet.
Versäumnisse und Chancen
Abschließend fasste Wolf-Dietrich Kindt, Geschäftsführer des Fachverbands Holzenergie im BBE, zusammen, dass die von der Bundesregierung vorgegebenen kurzen Übergangsfristen die Branche unnötig unter Druck setzen. „Die Liste der Versäumnisse auf nationaler, wie auf europäischer Ebene ist sehr lang, der Zeitdruck erschließt sich uns nicht. Wir verbinden mit der RED II-Zertifizierung aber auch Chancen für die Holzenergie. Denn damit können wir zeigen: Holzenergie ist nachweisbar nachhaltig!“, so Kindt.
Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) ist der Dachverband des bundesdeutschen Bioenergiemarktes. Er wurde 1998 gegründet, um der Vielfalt des Bioenergiemarktes mit all seinen Erscheinungsformen und Technologielinien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor gerecht zu werden. Im BBE sind die Marktakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette des biogenen Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarktes organisiert: vom Biomasseanbau und ihrer Bereitstellung über den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zu der Planung und dem Betrieb von Bioenergieanlagen in den unterschiedlichen Sektoren. Forschungseinrichtungen und Universitäten ergänzen das Kompetenzfeld des Netzwerkes und tragen zu einem kontinuierlichen Know-how Transfer bei.
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