Die Bundesnetzagentur hat heute die beabsichtigte Entscheidung im sogenannten Price-Cap-Maßgrößenverfahren für die Entgelte der Deutschen Post AG ab 2022 veröffentlicht. Mit der Entscheidung werden die Maßgrößen für Entgeltänderungen bei Einzelbriefsendungen z.B. Standardbrief, Postkarte, Kompakt-, Groß- Maxibrief sowie Zusatzleistungen wie Einschreiben, Nachnahme, Wertversand etc. vorgegeben.
„Die beabsichtigte Entscheidung gibt der Deutschen Post Raum für moderate Preiserhöhungen bei den Privatkundenporti in den nächsten drei Jahren“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Zusammensetzung des Preiserhöhungsspielraums
Die Bundesnetzagentur ermittelte eine Preiserhöhungsrate von 4,6 Prozent. Dieser Spielraum kann von der Deutschen Post auf die im Price-Cap enthaltenen Produkte verteilt werden. Das neue Preisniveau ergibt sich aus der Differenz der Inflationsrate in Höhe von 3,25 Prozent und der Produktivitätsfortschrittsrate, die auf -1,35 Prozent festgelegt werden soll.
Die in diesem Verfahren ermittelte Preisänderungsrate in Höhe von 4,6 Prozent, liegt deutlich unter der vorangegangenen Preisperiode, die noch 8,86 Prozent betrug.
Der niedrige Preiserhöhungsspielraum ergibt sich neben der Gewährung einer geringeren Gewinnmarge im Wesentlichen aus dem Rückgang der vom Price-Cap zu tragenden Lasten, die der Deutschen Post für die Erbringung des Universaldienstes und durch die Versorgung ihrer Beamten entstehen.
Solche Kosten, die anderen Brief- und Paketdienstleistern nicht entstehen, darf die Deutsche Post unter bestimmten Voraussetzungen über die verschiedenen Produktgruppen verteilen. Der Paketbereich trägt diesmal im besonderen Maße zur Lastendeckung und damit zu einer Entlastung des Briefbereichs bei. Maßgeblich hierfür ist die äußerst positive wirtschaftliche Entwicklung bei den Paketen.
Die Deutsche Post AG kann erst nach Bekanntgabe der endgültigen Price-Cap-Entscheidung die Preise für die einzelnen Produkte – wie z. B. für den Standardbrief oder die Postkarte – der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorlegen. Die Preise werden genehmigt, wenn diese sich in dem durch die Price-Cap-Entscheidung vorgegebenen Rahmen bewegen.
Konsultation des Entscheidungsentwurfs
Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise können bis 27. Oktober 2021 die geplante Entscheidung kommentieren. Der Entscheidungsentwurf ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur verfügbar unter: www.bnetza.de/bk5-21-004.
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