Das Bundeskabinett setzt für durch Hochwasser in Not geratene Unternehmen die Insolvenzantragspflicht aus. Voraussetzung ist, die Betriebe sind unverschuldet in Not geraten und haben tragfähige Geschäftsmodelle. Die Aussetzung gilt rückwirkend vom 10. Juli bis vorerst 31. Oktober 2021.

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben bereits umfangreiche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Falls staatliche Finanzhilfen jedoch nicht rechtzeitig bei den Unternehmen ankommen, soll die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verhindern, dass Unternehmen in Insolvenz gehen, die das eigentlich nicht müssten, wenn sie staatliche Finanzhilfen bekämen sowie Gläubigerschutz.

Aussetzung bietet Chance auf Neustart

Normalerweise müssen zahlungsunfähige Unternehmen spätestens innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. „Die Aussetzung der Antragspflicht ist wichtig“, sagt Nils Krause, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei Ecovis in Hamburg, „viele Unternehmer sind aktuell gar nicht in der Lage, ihre Zahlen aufzubereiten, weil Unterlagen und Aufzeichnungen vernichtet wurden. Die betroffenen Unternehmen können nun den Neustart planen, ohne insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken ausgesetzt zu sein.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Nils Krause
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht in Hamburg, Bremen, Rostock, Wolfenbüttel, Hannover
Telefon: +49 (40) 7407742-0
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel