Nachdem im Mai 2020 die AGB für Lizenzen mit Software Assurance erst geändert wurden, müssten Unternehmen sich nun erneut mit den Microsoft-Lizenzbestimmungen „from SA“ auseinandersetzen. Im Fachmagazin IT Management geht der Lizenzstratege VENDOSOFT detailliert auf die „Rolle rückwärts“ des Software-Giganten ein und bringt Licht ins Dunkel.

Am 1. Juni 2021 überraschte Microsoft seine Kunden mit einer erneuten Änderung in den AGB. Dort hebt der Hersteller die Anforderung wieder auf, dass SA-Nutzer die entsprechenden qualifizierenden Lizenzen so lange in der „from SA“-Lizenz behalten müssen, wie das entsprechende Abo läuft. Doch was bedeutet das in der Praxis? Ganz einfach: Unternehmen können ihre nicht mehr benötigten Altlizenzen an Softwarehändler wie VENDOSOFT verkaufen und damit nicht nur ihre strapazierten IT-Budgets entlasten. Die Trennung von ungenutzter Software ermöglicht auch die Gegenfinanzierung anderer Projekte, wie beispielsweise die Migration in die Microsoft Cloud.

Vielen IT-Teams dürfte mit dieser Änderung ein großer Stein vom Herzen gefallen sein. Denn Rechtsanwalt Dr. Daniel Taraz von der auf Lizenzrecht spezialisierten Kanzlei JENTZSCH IT bringt es auf den Punkt: „Es ist fast die Pflicht eines jeden IT-Verantwortlichen, unnütz gewordene Software zu veräußern und in liquide Mittel zu wandeln.“ Das ist nun auch mit Lizenzen „from SA“ wieder möglich.

Erfahren Sie alles über die Microsoft-Lizenzbestimmungen „from SA“!

In dem Beitrag, der im Juni 2021 im Fachmagazin IT Management erschien, geht es unter anderem um:

  • die Vorteile, die sich aus dem Verkauf gebrauchter Software ergeben sowie
  • den Nachhaltigkeitsgedanken im Lizenzmanagement und
  • das Praxisbeispiel der Stuttgarter Unternehmensgruppe Glöckle.
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