Was ist der Corona-Bonus?
Seit Beginn der Corona-Pandemie können Ärzte ihren Mitarbeitern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen. Es handelt sich dabei um den „Corona-Bonus“. Voraussetzung ist, dass Ärzte den Bonus zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen (§ 3 Nr. 11a EStG).
Was ist neu?
Zuletzt sollte es den Corona-Bonus nur vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 geben. Nun hat der Gesetzgeber nachjustiert und diese Frist verlängert: Arbeitgeber haben jetzt bis Ende März 2022 Zeit, den Bonus an ihre Mitarbeiter zu zahlen. Die Neuregelung gilt seit der Gesetzesänderung vom 8. Juni 2021.
Das sollten Ärzte beachten
Der steuerfreie Betrag von maximal 1.500 Euro bleibt unverändert. Der Gesetzgeber hat lediglich den Zeitraum für die Auszahlung des Betrags oder eines noch nicht ausgeschöpften Teilbetrags gestreckt. „Das heißt, dass Arbeitgeber den Corona-Bonus in Höhe von 1.500 Euro nicht 2020, 2021 und 2022 zahlen können – sondern nur insgesamt einmal. Sie können ihn jedoch in mehrere Beträge aufteilen“, sagt Ecovis-Steuerberater Rainer Tüchert in Coburg.
Welche Voraussetzungen dabei sonst noch zu beachten sind, erfahren Sie diesem Beitrag Corona-Bonus: Steuerfrei ein Dankeschön an Mitarbeitende auszahlen.
Rainer Tüchert, Steuerberater bei Ecovis in Coburg
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