Die Bundesnetzagentur hat heute nach beihilferechtlicher Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetz durch die Europäische Kommission die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen bekanntgegeben. Dabei handelt es sich um die Ausschreibungen für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2021 und Solarenergie des ersten Segments sowie Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. März 2021. Außerdem machte die Behörde die Zuschläge für die Innovationsausschreibung vom 1. April 2021 öffentlich. 

Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.500 MW wurden 91 Gebote mit einem Volumen von 718 MW eingereicht. Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2021 war damit deutlich unterzeichnet. 89 Gebote mit einem Umfang von 691 MW konnten bezuschlagt werden. Lediglich zwei Gebote musste die Bundesnetzagentur ausschließen. 

Regional betrachtet entfiel das größte Zuschlags-Volumen auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (20 Zuschläge, 173 MW), Nordrhein-Westfalen (20 Zuschläge, 116 MW) und Brandenburg (18 Zuschläge, 165 MW).

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,15 ct/kWh bis 6,00 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,00 ct/kWh. Damit ist er identisch mit dem Höchstpreis von 6,00 ct/kWh in dieser Runde.  

Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments

In der Solarausschreibung zum 1. März 2021 wurden 288 Gebote mit einem Umfang von 1.504 MW abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 617 MW war damit sehr deutlich überzeichnet. 

Insgesamt werden 103 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 620 MW einen Zuschlag erhalten. 42 der bezuschlagten Gebote entfallen auf Acker- und Grünlandflächen, wobei 36 bezuschlagte Gebote an solche Flächen in Bayern gehen.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,69 ct/kWh und 5,18 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist gesunken und liegt in dieser Runde bei 5,03 ct/kWh. 

Lediglich sechs Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden. Hier hat sich die seit dem 01. Januar 2021 vereinfachte Nachweisführung in den Solarausschreibungen ausgewirkt.

Ausschreibung für Biomasse

Zum Gebotstermin 1. März 2021 wurde ein Volumen von 168 MW ausgeschrieben. Es wurden 60 Gebote mit einem Volumen von 44 MW eingereicht. Diese Runde war trotz gesetzlich angehobener Höchstwerte erneut deutlich unterzeichnet. 

In dieser Runde hat zum ersten Mal die gesetzlich neu eingefügte Mengensteuerung für Biomasseanlagen gegriffen. Dafür wurden im Verfahren zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen separiert (7 Gebote für Neuanlagen mit 14 MW und 53 Gebote für Bestandsanlagen mit 29 MW) und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Da weniger Gebotsmenge einging als Menge ausgeschrieben wurde, musste die Bundesnetzagentur das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der eingegangenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen kürzen.

Insgesamt waren 38 Gebote mit einem Volumen von 34 MW erfolgreich, darunter befanden sich fünf Neuanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,00 ct/kWh und 18,29 ct/kWh.
 Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,02 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gestiegen. Acht Gebote mussten wegen Formfehlern ausgeschlossen werden.

Innovationsausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat zum zweiten Mal eine Innovationsausschreibung durchgeführt. Im Vergleich zur ersten Ausschreibung im letzten Jahr, in der auch Gebote für Einzelanlagen zulässig waren, waren in dieser Runde nur noch Gebote für Anlagenkombinationen möglich.

Ausgeschrieben war ein Volumen von 250 MW. Eingegangen sind 43 Gebote mit einem Volumen von 509 MW. Die Runde war erneut deutlich überzeichnet. Es wurden ausschließlich Gebote für Anlagenkombinationen von Solaranlagen mit EE-Speichern abgegeben.

Insgesamt wurden 18 Gebote mit 258 MW Gebotsmenge bezuschlagt. 

Bei den Anlagenkombinationen liegen die fixen Marktprämien zwischen 3,33 und 4,88 ct/kWh; der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 4,29 ct/kWh und damit unter dem der Vorrunde. Dort lag der Wert bei 4,50 ct/kWh. Anders als bei der Regelausschreibung wird diese Förderung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind. Abhängig vom Markterlös können sie deutlich über diesen Werten liegen.

Lediglich ein Gebot musste die Bundesnetzagentur wegen Formfehlern ausschließen.

Weitere Verfahrensschritte

Informationen zu weiteren Verfahrensschritten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter

www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen21-1,  

www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen21-1

www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen21-1 und  

www.bundesnetzagentur.de/innaus21-1

Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.

Die nächsten Ausschreibungsrunden der bezuschlagten Technologien finden statt: für Windenergie an Land am 1. Mai 2021, für Solaranlagen des ersten Segments am 1. Juni 2021, für Biomasseanlagen am 1. November 2021.Die nächste Innovationsausschreibung folgt am 1. August 2021.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel