Der Deutsche Bundestag unterstreicht mit dem zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, dem sogenannten IT-Sicherheitsgesetz 2.0, die hohe Bedeutung der Informations- und Cybersicherheit in Deutschland. Das Gesetz regelt unter anderem den Schutz der Bundesverwaltung, kritischer Infrastrukturen (KRITIS), von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse und den Verbraucherschutz.
Allerdings findet der Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Sicherheit in der Informationstechnologie (19/26106, 19/26921) unter Sachverständigen noch wenig Zustimmung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit dem Entwurf das seit 2015 bestehende IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben. Dabei sind unter anderem erweiterte Eingriffsbefugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie neben der technischen Kontrolle von Bauteilen der Netzinfrastruktur auch eine Überprüfung der politischen Vertrauenswürdigkeit der Hersteller vorgesehen.

„Gesetzentwurf bietet wenig Mehrwert für die Wirtschaft durch erweiterte Befugnisse des Staates”

So empfiehlt „weitere Verbesserungen“ des Entwurfs für die Wirtschaft insbesondere Martin Schallbruch vom Digital Society Institute, einer Forschungseinrichtung der privaten Europäischen Hochschule für Management und Technologie in Berlin. Aus seiner Sicht würde „wenig Mehrwert durch erweiterte Befugnisse des Staates“ entstehen, so Schallbruch.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – vierter Entwurf: Vom BMI oft nur kurzes Zeitfenster zur Kommentierung für Bundesverbände für Wirtschaft und Zivilgesellschaft

In der Vergangenheit hat das BMI vereinzelt eine neue Version des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 an die Bundesverbände und Interessensvertretungen zirkuliert und dabei die Frist zur Kommentierung sehr kurz gehalten, beispielsweise einmal 5 Werktage und dann wieder 24h. In diesem kleinen Zeitfenster müssen dann die umfassenden Änderungen der neuen Version mit dem über hundert-seitigen Originaldokument verglichen und bewertet werden.

Blick hinter die Kulissen: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Das BMI hat auf der Website die Kabinettfassung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 zum Download veröffentlicht. Hier werden auf 108 Seiten dokumentiert, welche Änderungen an welcher Stelle im Gesetz anstehen. Wer hat die Zeit und die Muße sämtliche Änderungen durchzugehen? Wie kann ein schneller Textvergleich der beiden Versionen so einfach wie möglich gestaltet werden?

AG KRITIS stellt alle verfügbaren Versionen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 online

Ein Vorbild ist hier die AG KRITIS. Auf ihrer Website stellen sie in einer Timeline alle verfügbaren Versionen des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 zur Verfügung, die irgendwo öffentlich geworden sind, so dass es eine Chance gibt, durch einen Textvergleich den Überblick zu halten.

EDITIVE Version Comparison Engine für CIOs und CTOs

Als Technologie Spin-Off der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg hat EDITIVE eine neuartige Vergleichstechnologie und Versionskontrolle für Prosa-Texte (z.B. Gesetze und Verträge) auf den Markt gebracht. Wir haben exemplarisch zwei Paragraphen des aktuellen Entwurfs für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 mit dem Status Quo verglichen. Auf der EDITIVE Website gibt es kostenlos den Vergleich des Gesetzes.

Über die EDITIVE GmbH

Der einfachste und sicherste Textvergleich – entwickelt an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg:
"Compare and merge any two docs"
– Entwickelt für jedes Dateiformat und jede Art von Dokument
– in Sekundenschnelle per Drag & Drop Texte einfügen und den Textvergleich erhalten.
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