Seit Januar 2020 ist Dirk Messner Präsident des Umweltbundesamtes. Er war von 2004 bis 2019 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), ab 2009 als stellvertretender Vorsitzender, ab 2013 als Co-Vorsitzender.
Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) ist die zentrale Umweltbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Aufgaben des Amtes sind vor allem “die wissenschaftliche Unterstützung der Bundesregierung (u. a. Bundesministerien für Umwelt, Gesundheit, Bildung und Forschung, Verkehr und digitale Infrastruktur), der Vollzug von Umweltgesetzen (z. B. Emissionsrechtehandel, Zulassung von Chemikalien, Arznei- und Pflanzenschutzmitteln) und die Information der Öffentlichkeit zum Umweltschutz” auf Basis unabhängiger Forschung. Mit rund 1600 Mitarbeitern ist das deutsche Umweltbundesamt die größte Umweltbehörde Europas.
Gemäß Grundgesetz sind die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern verteilt. Auf einigen Gebieten ist Umweltschutz Bundessache und auf anderen Gebieten hat er nur die Befugnis der Rahmengesetzgebung für die Länder. Daher werden einige Aufgaben des Umweltschutzes durch die für die Umwelt zuständigen Landesämter in den Bundesländern, andere Aufgaben vom Umweltbundesamt wahrgenommen.
Bereits im Oktober 2020 sprach sich das Umweltbundesamt für eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht auf Neubauten und bei Dachsanierungen aus: Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster.
Ziel des Gutachtens war es, verschiedene Ausgestaltungsoptionen für eine Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) zu untersuchen und zu bewerten. Oft werden Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) nicht gebaut, obwohl sie wirtschaftlich wären. In anderen Fällen werden kleinere PV-Anlagen installiert, obwohl auf dem Dach noch mehr Fläche verfügbar wäre. Eine PV-Pflicht könnte dazu beitragen, das große verfügbare Potenzial zu erschließen und die Nutzung von Dachflächen für die Erzeugung von Solarstrom selbstverständlich werden zu lassen.
In der vorgeschlagenen Variante können sich die verpflichteten Eigentümer entscheiden, eine PV-Anlage zu installieren und selbst zu betreiben, oder ihre Dachfläche in ein Verpachtungskataster einzutragen, damit die Fläche von Dritten für den Betrieb einer PV-Anlage gepachtet werden kann. Die Wirtschaftlichkeit der Fläche würde sich dadurch erweisen, dass eine PV-Anlage installiert und in Betrieb genommen wird – entweder vom Eigentümer oder von einem Dritten: Es wird also eine Nutzungs- oder Katasterpflicht vorgeschlagen.
Das Verpachtungskataster würde Transparenz zwischen Angebot und Nachfrage schaffen und helfen, die unterschiedlichen Beteiligten zu vermitteln. Der wirtschaftliche Gewinn, den die Verpflichteten durch den Betrieb einer PV-Anlage oder durch die Verpachtung einer Gebäudefläche erzielen, erhöht die Akzeptanz dieser Maßnahme in der Bevölkerung.
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