Die INDUS Holding AG hat ihr Grundkapital von 63.571.323,62 Euro unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 um 6.357.130,02 Euro (entsprechend knapp 10 Prozent des Grundkapitals) durch die Ausgabe von 2.445.050 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf 69.928.453,64 Euro erhöht. Sämtliche neuen Aktien wurden mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei institutionellen Anlegern platziert. Der Platzierungspreis wurde dabei auf EUR 34,90 je Aktie festgelegt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird in den nächsten Tagen gerechnet. Die neuen Aktien werden voraussichtlich am oder um den 31. März 2021 in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Börse Düsseldorf einbezogen. Nach der Privatplatzierung wird die Gesellschaft einer 90-tägigen Lock-Up Verpflichtung, d.h. einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen, mit marktüblichen Bedingungen und Ausnahmen unterliegen. Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beläuft sich vor Provisionen und Kosten auf EUR 85.332.245,00.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

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Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

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Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

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