Bereits im Dezember 2020 hatte der VIK auf die Notwendigkeit hingewiesen, die durch die Einführung des BEHG entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Derzeit besteht für Unternehmen, die sowohl dem europäischen Handel mit Emissionszertifikaten (EU-ETS) unterliegen als auch vom BEHG betroffen sind, kein ausreichender Schutz vor einer Doppelbelastung. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind am Weltmarkt nicht kompensierbar. Sie verzerren den Wettbewerb und könnten zu Arbeitsplatzverlagerung ins europäische Ausland führen (Carbon Leakage).
Seyfert betonte, dass die Situation deswegen besonders schwierig sei, weil durch die Corona-Pandemie die finanziellen Spielräume vieler Unternehmen ohnehin weiter verengt worden seien. „Die Krise darf kein Zeitpunkt für neue Belastungen sein“, so VIK-Hauptgeschäftsführer Seyfert. Die monatelange Hängepartie gefährde jedoch nicht nur das Wachstum in Deutschland, sondern zugleich auch das Erreichen der Klimaziele, da durch die doppelte Belastung den Unternehmen die finanziellen Ressourcen entzogen würden, um aktiv in den Klimaschutz und neue Technologien zu investieren.
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Leipziger Platz 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 212492-0
Telefax: +49 (201) 81084-30
http://www.vik.de
Referent für Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 212492-15
Fax: +49 (30) 212492-718
E-Mail: a.mueller@vik.de