Seit Wochen gilt der zweite Lockdown – für die Kosmetiker bereits seit dem 2. November. Wegen dieser Tatsache und weil zusätzlich angekündigte Hilfen gar nicht oder nicht passgenau auf die notleidenden Unternehmen zugeschnitten ausgezahlt werden, stehen mittlerweile viele Betriebe – insbesondere aus dem sogenannten körpernah arbeitenden Handwerk – mit dem Rücken zur Wand. Diese Betriebe brauchen jetzt klare Signale und Perspektiven.

Die Verzweiflung bei den vom Lockdown betroffenen Handwerksbetrieben ist mittlerweile groß. Neben konkreten Hilfszahlungen fehlt es insbesondere an einer klaren und echten Perspektive für die betroffenen Betriebe, d.h. an eindeutigen Entscheidungen darüber, wann und unter welchen Umständen wer öffnen kann. So haben zum Beispiel Friseurbetriebe mit ausgefeilten Hygienekonzepten alles getan, um eine diesbezügliche Perspektive einfordern zu können. Sie haben mit teils großem finanziellen Aufwand dafür gesorgt, ihre Mitarbeiter und Kunden bestmöglich zu schützen. Dennoch sind aktuell rund 1.300 Friseurbetriebe seit Mitte Dezember und 1.200 Kosmetiker seit dem 2. November per Verordnung geschlossen.

Aus Sicht der Handwerkskammer Freiburg wird es zunehmend schwieriger, politische Entscheidungen aufgrund regelmäßig wechselnder Maßnahmen zu vermitteln. So können Betriebe immer weniger nachvollziehen, warum es keine regional differenzierten Maßnahmen gibt, wenn das Infektionsgeschehen in einer Region abnimmt.

„Mit den Erfahrungen des vergangenen Jahres muss es möglich sein, Betriebe nicht alle zwei Wochen mit neuen Maßnahmen zu konfrontieren, sondern diese an konkrete und messbare Parameter zu knüpfen. Ob dies der Inzidenzwert oder ein anderer Wert ist, ist letztlich weniger entscheidend solange daraus ein nachvollziehbares Konzept entsteht. Die angekündigte Ausarbeitung einer Exit-Strategie sollte diesem Anspruch gerecht werden.“ fordert der Präsident der Handwerkskammer Freiburg, Johannes Ullrich.

Schlussendlich stellt die Handwerkskammer Freiburg fest, dass ständig wechselnde Zugangsberechtigungen zu Hilfen oder Änderungen der Verordnung im Zweiwochenrhythmus auch eine rechtssichere Beratung nahezu unmöglich machen.

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