Helge Braun stößt eine wichtige Debatte wieder an und trägt damit zu der seit zwei Jahren laufenden Diskussion um die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Schuldenbremse sowie deren konkrete Ausgestaltung bei. Einmal mehr zeigt sich, dass hierbei das Denken in politischen Lagern aufgebrochen ist. Allerdings muss genauer geprüft werden, wie die Schuldenbremse ausgestaltet werden muss – ihre Aussetzung hilft nicht, zumal sie bereits im Dezember auch für dieses Jahr beschlossen wurde und auch künftig jährlich beschlossen werden kann.
Aktuell ist ab 2023 eine jährliche Tilgung der Corona-Schulden von 7,8 Milliarden Euro pro Jahr in einem Zeitraum von zwei Jahrzehnten vorgesehen. Politisch herrscht zurecht weitgehend die Überzeugung, dass dies ohne Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen geleistet werden muss. Eine Studie des finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln zeigt, dass das gelingen kann, wenn eine entsprechende Annuität aus dem strukturellen jährlichen Kreditspielraum des Bundes (0,35 Prozent des BIP) finanziert wird. Der Spielraum würde allerdings zu zwei Drittel ausgeschöpft, für Investitionen bliebe kaum etwas übrig.
Bund könnte Schulden von Ländern übernehmen
Hinzu kommt, dass Länder und Kommunen nicht über einen solchen Kreditspielraum verfügen und die Kosten mit höheren Abgaben oder niedrigeren Ausgaben realisieren müssten. Die bisher getroffenen Tilgungspläne der Länder sind sehr unterschiedlich: Nordrhein-Westfalen hat 50 Jahre Zeit, Sachsen-Anhalt soll es in drei Jahren schaffen, Hessen in zehn. Helfen könnte – ähnlich dem "Fonds Deutsche Einheit" – die Übernahme der Corona-Schulden von Ländern und Kommunen durch den Bund. Hierfür müsste die jährliche Kreditaufnahme auf 0, 5 Prozent des BIP erhöht werden. Diese Änderung wäre so hoch wie ursprünglich bei der Einführung der Schuldenbremse einmal vorgesehen, als den Ländern 0,15 Prozent des BIP als jährlicher Verschuldungsspielraum zugestanden werden sollte.
Obwohl die Schuldenbremse nicht für die Kommunen greift, wirkt sie dort indirekt bei der in einigen Bundesländern notwendigen Bereinigung der Altschulden. Sobald die Länder einspringen (etwa nach dem Modell der Hessenkasse), ist das nicht Schuldenbremsen-konform – was zu Umgehungslösungen und dem Parken der Schulden bei öffentlichen Förderbanken führt. Infolge der Corona-Schulden entstehen jetzt zusätzliche Schwierigkeiten. Die Kommunen tragen die Hauptlast der öffentlichen Investitionen und sind schon mit der Digitalisierung der Verwaltung oft sehr gefordert. Deshalb sollten eine Übertragung von Kommunalschulden auf die Länder auch bei der Schuldenbremse neutral sein, die Schuldenquote ändert es jedenfalls nicht.
Deutschland-Fonds ermöglicht Investitionen
Völlig unbeachtet bleibt derweil, dass die hohe Neuverschuldung in Folge der Pandemie nichts an seit Jahren schwelenden Problemen ändert: Bei Bund, Ländern und Kommunen gibt es einen erheblichen Investitionsbedarf. Eine Antwort, wie diese Investitionen finanziert werden können, bleibt politisch aus. Ein Deutschland-Fonds als Haushalt mit eigenen Rechtspersonen böte unabhängig von der Krise eine die Möglichkeit, ohne die Schuldenbremse ändern zu müssen. Die schlummernden Mittel in Sondertöpfen sind kein Gegenargument, sondern sollten dazu führen, sie im Deutschland-Fonds zu konsolidieren. Das erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
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