Zum Beschluss des Europäischen Rats, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, sagt der bne:
Es ist gut, dass nach der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament jetzt auch der Europäische Rat eine deutliche Erhöhung der Klimaziele für 2030 beschlossen hat. Bei den Trilog-Verhandlungen über die endgültige Höhe sollte bedacht werden, dass die Zielsetzungen des EU-Parlaments den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens am nächsten kommen.
„Für Deutschland ist jetzt entscheidend, dass die nationalen Klima- und Energieziele umgehend an die neuen EU-Ziele angepasst werden“, betont Robert Busch, Geschäftsführer des bne. Die Ziele der Kommission und des Rates können dabei nur als Mindestzielsetzungen betrachtet werden, da sie nach den Verhandlungen mit dem Parlament ggf. noch angepasst werden müssen. Robert Busch fordert: „Die Erneuerbare-Energien-Zielsetzung für 2030 muss bereits im Rahmen der aktuellen EEG-Novelle auf den Green-Deal ausgerichtet werden. Alles andere wäre fahrlässig und würde den Aufbau jener Wirtschaft behindern, von der Deutschland in Zukunft maßgeblich leben will.“
Der bne verweist dabei ausdrücklich auf die kürzlich getätigten zutreffenden Aussagen von Bundesumweltministerin Schulze und Bundeswirtschaftsminister Altmaier für eine Ambitionserhöhung der nationalen Ziele für erneuerbaren Energien als erforderliche Ableitung aus den neuen EU-Zielen. Diesen Ankündigungen müssen jetzt auch in der laufenden Novelle Taten folgen. Die neue Energiewirtschaft steht mit weiten Teilen der Industrie in den Startlöchern, ihren Beitrag zum Klimaschutz sowie zur wirtschaftlichen Erholung zu leisten. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, den Weg dafür in der EEG-Novelle frei zu machen.
Die Notwendigkeit ergibt sich auch schon aus den Vorschlägen der EU-Kommission, die in ihrem Impact Assessment vom 17. September für das 55%-Mindestziel eine sehr deutliche Anhebung der Erneuerbare-Energien-Ziele vorsieht. Daraus abgeleitet muss Deutschland seinen Anteil der Erneuerbaren Energien von 2020 bis 2030 mindestens verdoppeln. Daher müssen nun auch die Zielsetzungen des EEGs für 2030 und die daraus abgeleiteten Ausbaukorridore deutlich angehoben werden – in der bisherigen Ausrichtung ist es über Nacht aus der Zeit gefallen.
Einen Grund zu warten, gibt es jedenfalls nicht, da die Beschlüsse des Rates sowie der Kommission bereits als untere Linie für die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen betrachtet werden können.
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