Erweitert wurden insbesondere die Hinweise zur Lüftung von Räumen. So wird unter anderem empfohlen, Räume im Herbst für fünf Minuten und im Winter für drei Minuten zu lüften. Wie oft gelüftet werden muss hängt von Raumgröße und Personenanzahl ab. Einen Anhaltspunkt, wie oft gelüftet werden muss, liefert der CO2-Gehalt der Luft. Dieser kann mit der von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen entwickelten App „CO2-Timer“ abgeschätzt werden. Bei Raumlufttechnischen Anlagen wird empfohlen auf, auf Umluft zu verzichten oder diese zumindest zu minimieren.
Die aktualisierte Handlungshilfe. Kann im Internet unter www.bgetem.de heruntergeladen werden. Mit Eingabe des Webcodes M20780261im Suchfeld gelangen interessierte direkt zum Dokument.
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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