Die IHK Bonn/Rhein-Sieg begrüßt deshalb die von der Bundesregierung angekündigte Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. „Die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum Jahresende ist ein wichtiger Baustein für das Überleben der Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft“, sagt Michael Pieck, Ansprechpartner der IHK Bonn/Rhein-Sieg für die Kultur- und Kreativwirtschaft: „Gerade höhere Förderbeträge für Kleinst- und Kleinunternehmen kommen in der kleinteiligen Branche an. Es wird aber sicher nicht ohne ein spezielles und zusätzliches Hilfsprogramm für die elf Teilbranchen gehen.“ Schließlich kann laut NRW-Umfrage jedes fünfte Unternehmen bisher nicht einschätzen, wann die Geschäfte wieder anlaufen – 46 Prozent geben an, dass ihre Geschäfte weiter still stehen. Mit einer Rückkehr zur Normalität rechnen 40 Prozent der Befragten innerhalb des kommenden Jahres. Über die Hälfte der Befragten hat die Soforthilfen in Anspruch genommen, zwei Drittel setzen neben umfangreichen Schutz- und Hygienekonzepten, um das Vertrauen der Kunden aufrechtzuerhalten, auch auf betriebliche Maßnahmen. Zwei Drittel hoffen auf eine Fortführung der Soforthilfe, 55 Prozent auf ein spezifisches Hilfsprogramm für die Branche.
Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe II sind Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Fördersätze werden erhöht. Künftig werden erstattet 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent sowie 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent. Die Personalkostenpauschale von zehn Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.
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