„Es ist richtig, dass das Bundeswirtschaftsministerium alten Solaranlagen nach dem Ende ihres EEG-Förderzeitraums neue Perspektiven schaffen will. Dabei sollte es aber nicht nur um ein Gnadenbrot lebensverlängernder Maßnahmen gehen. Die Altanlagen sollten zu wirklich neuem Leben erweckt werden durch die Nutzung für Eigenverbrauch und neue Vermarktungsformen“, macht Dr. Tim Meyer, Vorstand der NATURSTROM AG, mit Blick auf den Referentenentwurf zum EEG 2021 deutlich.
Im bisherigen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist für die PV-Altanlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp eine weitere Abnahme des Solarstroms durch die Netzbetreiber nach Standardlastprofil und gegen Durchleitung der Marktwerte vorgesehen – allerdings nur bei Volleinspeisung des erzeugten Stroms. Davon werden zudem noch nicht näher benannte Vermarktungskosten abgezogen und es sind sogar Pönalen vorgesehen, wenn bei diesem Weg nicht die gesamte Erzeugung ins Netz eingespeist wird. Sowohl eine (anteilige) Eigenbedarfsnutzung des Stroms als auch eine eigenständige Vermarktung des Stroms bedürften damit einer viertelstundengenauen Bilanzierung. Deren Kosten übersteigen die potenziellen Erträge bei kleinen Anlagen jedoch noch bei Weitem. Technisch und energiewirtschaftlich einfachere Möglichkeiten für Eigenverbrauch und Direktvermarktung kleiner Anlagen sind im EEG-Entwurf nicht vorgesehen.
NATURSTROM plädiert stattdessen für bürgernähere, dezentrale Optionen für den Weiterbetrieb alter Solaranlagen. Das von dem Öko-Energieversorger erarbeitete Konzept sieht zwar ebenfalls eine weitere Abnahme des Sonnenstroms durch die Netzbetreiber gegen eine Marktwert-Vergütung, hier mit einem klar definierten kleinen Vermarktungskostenabschlag von 0,5 ct/kWh, als Möglichkeit vor. Dies soll jedoch auch für Teilmengen des Stroms gelten. Die Belastung von eigenverbrauchtem Strom mit der EEG-Umlage muss aus Sicht des Unternehmens zudem abgeschafft werden, und zwar generell für Anlagen bis 30 kWp. Des Weiteren soll eine vereinfachte Direktvermarktung eingeführt werden, damit sich die Anlagen auch ohne Viertelstundenbilanzierung und den damit verbundenen hohen Kosten am Markt versuchen können. Für Kleinstanlagen bis 7 kWp soll dies dauerhaft gelten, für größere Anlagen sind Übergangszeiten vorgesehen. Damit wird im Gegensatz zum Vorschlag des Wirtschaftsministeriums eine private Nutzung des Stroms, entweder als Eigenverbrauch und/oder in der Direktvermarktung, für welche dann natürlich auch Ökostrom-Herkunftsnachweise generiert werden können, das Zielbild für alle Anlagen.
„Dem Wirtschaftsministerium fehlt der Mut, die Menschen und Unternehmen vor Ort einfach mal machen zu lassen. Dabei brauchen wir keine kleinteilig zentral verwaltete Energiewende, sondern Freiräume, in denen sich vor Ort kreative Lösungen für die kommenden Phasen dieser Transformation entwickeln können“, so Meyer weiter. „Gerade die ersten und weiterhin gut laufenden alten Solaranlagen könnten so erneut an der Pionierarbeit für neue dezentrale Geschäftsmodelle beteiligt sein.“
Positionspapier zum Download
Das NATURSTROM-Positionspapier zum Weiterbetrieb von Ü20-Solaranlagen finden Sie hier.
Die NATURSTROM AG wurde 1998 in Düsseldorf gegründet und versorgt mehr als 280.000 Haushalte, Unternehmen und Institutionen mit naturstrom, naturstrom biogas und nachhaltiger Wärme. Damit ist NATURSTROM einer der führenden Öko-Energieversorger in Deutschland. Daneben setzt das Unternehmen auf den konsequenten Ausbau dezentraler, erneuerbarer Energien. Über 300 Öko-Kraftwerke sind durch Mitwirkung von NATURSTROM bislang ans Netz gegangen. Zudem realisiert NATURSTROM verbrauchsnahe, sektorübergreifende Versorgungslösungen: von der ökologischen Nahwärmebelieferung in ländlichen Kommunen über Mieterstrom bis hin zu Strom-, Wärme- und E-Mobilitätsangeboten für mittelständische Betriebe oder ganze Quartiere. Mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen an 13 Standorten die Energiewende voran. Für ihre Vorreiterrolle wurde die NATURSTROM AG vielfach ausgezeichnet, u. a. mit dem Europäischen Solarpreis.
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