• Elektronische Arbeitszeiterfassung in der Fleischindustrie
  • Regelmäßigere Arbeitsschutzkontrollen geplant
  • virtic-Lösung zur gesetzeskonformen Zeiterfassung  

Die Corona-Krise hat verdeutlicht: Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie entsprechen nicht immer dem gewünschten Standard. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte dies ändern und hat daher einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit vorgelegt. Dieser sieht auch eine erhöhte Kontrolldichte in Fragen des Arbeitsschutzes sowie eine branchenübergreifende, verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung vor. Die virtic GmbH & Co. KG bietet die passende Lösung.

„Eine lückenlose Arbeitszeiterfassung, bei der Objektivität, Zugänglichkeit und Verlässlichkeit der erfassten Daten gegeben sind, ist nicht nur auf Grund der Urteile von EuGH und des Arbeitsgerichts Emden Pflicht“, sagt Michael Stausberg, Geschäftsführer der virtic GmbH & Co. KG. Mit dem neuen Gesetzesentwurf zu Werkverträgen betone auch die Regierung noch einmal die Bedeutung einer digitalen Arbeitszeiterfassung. „Mit virtic werden alle Anforderungen an eine entsprechende Lösung erfüllt und Unternehmen aller Branchen sind auf der sicheren Seite.“

Durch die Corona-Krise sind die hygienischen Bedingungen in einigen Betrieben der Fleischindustrie in den Fokus geraten. Hubertus Heil legte daher einen Gesetzesentwurf vor, der Werkverträge in der Fleischindustrie verbietet und zugleich eine effektive Kontrolle des Arbeitsschutzes fordert. Das Kabinett hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt. Ab 2026 sollen laut Arbeitsschutzgesetz mindestens fünf Prozent der Betriebe eines Bundeslandes kontrolliert werden. Das schließt auch die Arbeitszeit ein, die elektronisch erfasst werden muss. Das Bußgeld bei Verstößen wurde verdoppelt und beträgt künftig bis zu 30.000 Euro.

Was eine Arbeitszeiterfassung braucht

2019 zeigte sich die Notwendigkeit einer erweiterten Arbeitszeitkontrolle bei einer Schwerpunktprüfung. 30 nordrhein-westfälische Großbetriebe mit insgesamt 17.000 Arbeitsplätzen wurden geprüft. Rund zwei Drittel der festgestellten Verstöße gegen das Arbeitsrecht betrafen die Arbeitszeit. Um dem entgegen zu wirken ist eine digitale Arbeitszeiterfassung nach geltendem Recht notwendig.

„Um bei der Dokumentation der Arbeitszeit dem EuGH-Urteil zu entsprechen, braucht es eine Lösung, die objektiv, verlässlich und zugänglich ist“, erklärt Michael Stausberg. Bei der virtic-Zeitwirtschaft sorgt ein zuverlässiger Zeitstempel für Objektivität. Jeder Mitarbeiter erfasst seine Arbeitszeiten inklusive Anfahrtsund Rüstzeiten über eine App auf dem eigenen Smartphone, am PC oder am Zeiterfassungsterminal. Durch einen persönlichen Zugang ist dabei Zugänglichkeit gegeben. So können die Mitarbeiter stets ihre Stempelzeiten und Stammdaten einsehen. Verlässlichkeit wird sichergestellt, indem Manipulationen an den erfassten Daten unterbunden werden.

Weitere Infos:
www.virtic.com

Über die virtic GmbH & Co. KG

Die virtic GmbH & Co. KG ist Technologieführer für Dienstleistungen zur mobilen Datenerfassung zu Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Einsatzorten sowie deren automatisierte Aufbereitung für die Lohnbuchhaltung, das Controlling und die Disposition. Außendienstmitarbeiter übermitteln sämtliche Daten über Smartphones oder Tablets an einen virtic-Server.
Über das Internet sind alle Daten in Realtime einsehbar. Die Dienstleistungen werden als Software as a Service (SaaS) erbracht. Das System kommt vor allem in Bauunternehmen, im Handwerk und in der Energiewirtschaft zum Einsatz. Die virtic GmbH & Co. KG wurde 2004 gegründet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

virtic GmbH & Co. KG
Freie-Vogel-Straße 367
44269 Dortmund
Telefon: +49 (231) 941590-0
Telefax: +49 (231) 941590-20
http://www.virtic.com

Ansprechpartner:
Anika Zapp
Sputnik – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 30412-634
Fax: +49 (228) 30412-630
E-Mail: zapp@sputnik-agentur.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel