Derzeit erhalten saarländische Betriebe Schreiben von einer so genannten „IHKT Industrie- und Handelskartei“. Die Unternehmen werden darin aufgefordert, einen „Kostenbescheid 2020“ in Höhe von 641,71 Euro für die Registrierung in der Industrie- und Handelskartei zu begleichen. Das Schreiben erweckt dabei den Eindruck, von einer öffentlichen Stelle zu stammen: Auf dem Schreiben finden sich ein Stempel mit der Info „Antrag bewilligt“ und eine Unterschrift. Lediglich im Kleingedruckten wird darauf hingewiesen, es handle sich bei dem Schreiben um eine „Offerte und keine offizielle Rechnung des Handelsregisters“. Das „Wort „Kostenbescheid 2020“ sei „lediglich ein Slogan“. Weiter liest man, dass mit der Überweisung das Unternehmen einem Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren zu einem Jahrespreis von 658,30 Euro zustimmt. Betriebe, die ein solches Schreiben erhalten haben, sollten auf keinen Fall die geforderte Summe bezahlen, rät die IHK Saarland.
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