Ab 01. Juli wird die Umsatzsteuer für ein halbes Jahr von derzeit 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von sieben Prozent auf fünf Prozent herabgesetzt. Die Senkung der Steuersätze wird häufig als Mehrwertsteuersenkung bezeichnet, die korrekte Bezeichnung wäre aber Umsatzsteuersenkung, da sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Vorsteuer betroffen sind. Diese Entscheidung der Bundesregierung soll Unternehmen und ihre Kunden entlasten. Da es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handelt, stellen sich immer wieder Fragen zur praktischen Handhabung. Im ERP-System lässt sich dies schnell umsetzen und auch der erneute Umstieg einplanen.

Dass es beim Thema Umsatzsteuersenkung noch Fragezeichen und Bedenken wegen Aufwand und Bürokratie gibt, weiß auch Uwe Meiselbach. Als Berater bei Comarch ist er häufig bei mittelständischen Unternehmen im Einsatz und berät dort hinsichtlich Prozessautomatisierung und Digitalisierung. Auf das aktuelle Thema angesprochen, empfiehlt er ein durchgeplantes Vorgehen: „Da es sich bei der Umsatzsteuersenkung um eine temporäre Maßnahme handelt, sind zwei Dinge besonders wichtig: Eine zügige und nahtlose Umstellung auf die neuen Steuersätze sowie ein Exit-Plan für die Rückkehr zu den alten Steuersätzen.“

Der Regelsatz sinkt von 19 Prozent auf 16 Prozent und der verminderte Steuersatz von sieben Prozent auf fünf Prozent. Befristet ist die Maßnahme auf den Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Insgesamt ergeben sich für die kommenden acht Monate also sechs verschiedene Steuersätze. Aus den gesetzlichen Vorgaben zur temporären Umsatzsteuersenkung lassen sich folgende Grundsätze ableiten:

Welche Stichtage gibt es für welche Steuersätze?
Der Steuersatz ist abhängig vom Zeitpunkt der Lieferung: Für Lieferungen vor dem 01. Juli gilt der bisherige Steuersatz (19 Prozent und sieben Prozent). Für Lieferungen nach dem 30. Juni gilt der neue Steuersatz (16 Prozent und fünf Prozent). Für Lieferungen nach dem 31. Dezember gilt wieder der alte Steuersatz (19 Prozent und sieben Prozent).

Was ist mit Verträgen für zukünftige Lieferungen?
Werden ab dem 01. Juli Verträge für Lieferungen abgeschlossen, die potentiell erst nach dem 31. Dezember erfolgen, sollte entweder bereits der neue Steuersatz oder stattdessen der Text „zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer“ auf den vertraglich relevanten Belegdokumenten ausgegeben werden, damit der Anspruch auf den höheren Steuersatz auch durchgesetzt werden kann.

Gilt die Umsatzsteuersenkung auch für Boni und Provisionsabrechnungen?
Boni für Umsätze vor dem 01. Juli und nach dem 31. Dezember unterliegen wie andere Preisnachlässe (Skonti, Rabatte) dem jeweiligen Steuersatz von 19 Prozent und sieben Prozent. Boni für Umsätze aus dem Zeitraum von Juli bis Dezember unterliegen dann nur den gesenkten Steuersätzen. Der Steuersatz für Provisionsabrechnungen ist davon abhängig, wann die vermittelte Lieferung erfolgt.

Was gilt es bei Rückgabe und Ersatzlieferung zu beachten?
Werden gelieferte Waren im Zeitraum der Steuersenkung zurückgegeben, ist für eine Ersatzlieferung eine Ausgangsrechnung mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Steuersatz zu erstellen.

Wie behandelt man die Werte in der Umsatzsteuervoranmeldung?
Aus buchhalterischer Sicht besteht die gesetzgeberische Notwendigkeit, die unterschiedlichen Aufwendungen in der Umsatzsteuervoranmeldung getrennt auszuweisen.

Wie wird der Vorsteuerabzug gehandhabt?
In gleichem Umfang gelten die oben genannten Regelungen auch für den Vorsteuerabzug, wenn ein Unternehmen Lieferungen oder sonstige Leistungen erwirbt.

Als Berater empfiehlt Uwe Meiselbach, sich möglichst bald mit der Umstellung zu beschäftigen: „Die Steuerschlüssel sind in moderner ERP-Software wie Comarch ERP Enterprise und Comarch Financials Enterprise seit jeher als versionierte Stammdaten ausgeprägt. Damit können sich wiederholt verändernde Steuersätze schnell und einfach abgebildet werden. Zukünftige Änderungen können frühzeitig als neue Versionen dieser Stammdaten angelegt werden. Es empfiehlt sich, schon jetzt die neuen Versionen der Steuerschlüssel für die Umsatzsteuersätze für 01. Juli und für 01. Januar einzurichten.“

Die Bundesregierung spricht davon, die bürokratischen Hürden niedrig zu halten. Die Digitalisierung ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Schlüssel für eine reibungslose Umsetzung in der Praxis.

Über Comarch ERP
Comarch ERP ist das ERP-System für mittelständische Unternehmen, welche in einem internationalen Umfeld höchste Ansprüche an die Ergonomie und Flexibilität ihrer ERP-Lösung stellen. Die Effizienz aller Abläufe im Unternehmen steht dabei im Mittelpunkt. Komplexe Unternehmensstrukturen lassen sich dank Multi-Site-Funktionalität für alle Unternehmensbereiche von der Produktion über den Vertrieb bis zur Finanzbuchhaltung problemlos abbilden und jederzeit erweitern. Comarch ERP ist 100% Cloud-fähig und wird z.B. bei Blizzard, Victorinox, Sonax oder Bringmeister, Partner von Edeka, erfolgreich eingesetzt.
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Über Comarch Financials
Comarch Financials bietet Professionalität in allen Bereichen des Rechnungswesens. Als Stand-Alone-Lösung für Finanzbuchhaltung, Controlling und Anlagenbuchhaltung bildet Comarch Financials eine integrierte Plattform für eine unternehmensweit maßgeschneiderte Anwendung. Als integrativer Bestandteil von Comarch ERP ermöglicht Comarch Financials volle Transparenz in allen Unternehmensbereichen. Die hohe Flexibilität der Anwendung wird durch umfangreiche Parametrisierung erreicht. Zu den Vorteilen zählen Multicompany für internationale Kooperationen, die Internationalität durch unterschiedliche Sprachen, Gesetzgebung, Zeitzonen sowie das jahrzehntelange Wissen dank Erfahrungen mit 1.500 Installationen von Comarch Financials Produkten bei Kunden wie Victorinox, Weitkowitz, Idealo oder Volkswagenstiftung.
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