„Grundsätzlich schätzen wir alle Gelegenheiten sehr, bei denen wir einen persönlichen Kontakt zu unseren Aktionärinnen und Aktionären aufbauen können. Jedoch haben wir, angesichts der aktuellen Gesundheitsrisiken durch das Coronavirus, alle denkbaren Maßnahmen ergriffen, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Entscheidung, die Hauptversammlung virtuell abzuhalten, ein weiterer konsequenter Schritt, um die Sicherheit und Gesundheit unserer Aktionäre, Mitarbeiter sowie aller weiterer Projektbeteiligter zu wahren“, erläutert Sven Schulz, CEO der AKASOL AG.
Grundlage dieser Entscheidung ist eine neu geschaffene gesetzliche Erleichterung für Hauptversammlungen im Jahr 2020. Demnach findet die virtuelle Hauptversammlung zum geplanten Termin am 30. Juni 2020 um 10.30 Uhr statt. Angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auszuüben und die gesamte Hauptversammlung im Internet zu verfolgen.
Die Tagesordnung der AKASOL-Hauptversammlung 2020 sowie weitere Einzelheiten zur Teilnahme und zu den Abstimmungsmöglichkeiten sind auf der Unternehmenswebseite im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zur Verfügung gestellt: https://www.akasol.com/de/hauptversammlung
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Hierin enthaltene Aussagen könnten sogenannte „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind durch Wörter wie „könnte“, „wird“, „sollte“, „plant“, „erwartet“, „sieht voraus“, „schätzt“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „hat vor“, „zielen“ oder deren negativer Form oder entsprechenden Abwandlungen und vergleichbaren Begriffen erkennbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen und beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten sowie andere Faktoren, durch welche die tatsächlichen Ergebnisse, Auslastungsgrade, Entwicklungen und Erfolge der Gruppe oder des Industriezweigs, in dem sie tätig ist, grundlegend anders ausfallen können als hier enthalten oder impliziert. Es sollte kein unangemessenes Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen gesetzt werden. Die Gruppe wird die hier veröffentlichen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen nicht aktualisieren oder überprüfen.
AKASOL ist ein führender deutscher Entwickler und Hersteller von Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batteriesystemen für Busse, Nutzfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Industriefahrzeuge, sowie für Schiffe und Boote. Mit 30 Jahren Erfahrung ist AKASOL ein Pionier in der Entwicklung und Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriesystemen für kommerzielle Anwendungen. Die Aktien der AKASOL AG werden seit dem 29. Juni 2018 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Mit Unternehmenssitz in Deutschland betreibt AKASOL in Langen (Hessen) eine Fertigungsanlage mit einer Produktionskapazität von bis zu 800 MWh im Jahr. Nach Kenntnis von AKASOL ist dies Europas größte Lithium-Ionen-Batteriesystem-Produktionsanlage für Nutzfahrzeuge, die ab 2020 pro Jahr je nach Batteriegröße Batteriesysteme für bis zu 3.000 vollelektrische Busse oder für bis zu 6.000 mittelgroße Nutzfahrzeuge produzieren kann.
Die Systeme von AKASOL werden gemäß Anforderungen der Branchenstandards führender OEM-Kunden gefertigt. Zu den aktuellen Kunden zählen zwei der weltweit führenden Nutzfahrzeughersteller, Alstom, Bombardier, Rolls-Royce Power Systems (MTU Friedrichshafen) und viele mehr. AKASOL verfügt über ein technologieunabhängiges Produktportfolio. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, orientiert an den individuellen Kundenbedürfnissen die besten Batteriezellen und die beste Batteriechemie einzusetzen.
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