Der Meistertitel im Handwerk hat eine große Bedeutung und einen hohen Stellenwert. Nicht nur, dass er ein Beleg für überdurchschnittliches Können und Wissen zum Ausdruck bringt, er berechtigt darüber hinaus in zahlreichen Gewerken zur Ausübung eines Handwerks und zur Ausbildung von Jugendlichen. Wer sich, ohne den entsprechenden Abschluss, als Geselle oder Meister im Handwerk ausgibt und die Urkunden fälscht, macht sich strafbar. Die Handwerkskammer Karlsruhe bringt Verdachtsfälle konsequent zur Anzeige. Ein aktueller Fall belegt dies.

Das Amtsgericht Maulbronn hat wegen zweifacher Urkundenfälschung einen rechtskräftigen Strafbefehl mit Datum vom 16.03.2020 (Aktenzeichen: 1 Cs 810 Js 3032/19) erlassen. Sachverhalt: Der Angeklagte war in einem metallverarbeitenden Betrieb im Enzkreis als ungelernte Arbeitskraft angestellt worden. Im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung legte er gegenüber der Personalabteilung zunächst einen Gesellenbrief und wenige Tage danach einen Meisterbrief im Kfz-Hand-werk vor. Der Meisterbrief war mit dem Siegel der Handwerkskammer Karlsruhe versehen. Nachdem das Unternehmen Verdacht schöpfte und sich bei der Kammer nach der Echtheit der Urkunden erkundigt hatte, flog der Schwindel auf.

Die Handwerkskammer Karlsruhe erstattete Anzeige. Walter Bantleon, Leiter der Rechtsberatung der Kammer: „Leider tauchen immer wieder gefälschte Zeugnisse auf, mit deren Hilfe versucht wird, Qualifikationen oder Berufsabschlüsse vorzutäuschen. Bei Kenntnis handeln wir hier konsequent.“. Im konkreten Fall musste sich der Betrüger nun wegen eines gefälschten Gesellen- sowie eines gefälschten Meisterbriefes im Kfz-Handwerk vor Gericht verantworten.

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