• Das Urteil des BGH ist ein Schlusspunkt.
  • Es schafft für einen Großteil der derzeit anhängigen 60.000 Fälle Klarheit darüber, wie der BGH die wesentlichen Grundfragen in den Dieselverfahren beurteilt.
  • Volkswagen ist nun bestrebt, diese Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah zu beenden. Wir werden hier mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kläger zugehen. Wir wollen die Justiz schnellstmöglich entlasten.

Heute hat der BGH das erste Urteil in einem sog. VW-Verfahren gesprochen. Er hat dabei die Entscheidung der Vorinstanz im Wesentlichen bestätigt.

Volkswagen wird den Klägern mit Einmalzahlungen nun eine pragmatische und einfache Lösung anbieten. Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab.

Ein Urteil abzuwarten, birgt für beide Seiten erhebliche Nachteile. Ein Urteil bedeutet, dass der Kläger am Ende sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben muss. Viele wollen ihr Fahrzeug jedoch behalten, da es einwandfrei funktioniert und eine Neuanschaffung gar nicht gewünscht ist. Zudem dauert  ein Urteil, Detailfragen können strittig sein, Rechtsanwälte bedeuten Kosten und Mühen. Einmalzahlungen halten wir deshalb für die beste Lösung, um Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

Einige wichtige Fragen werden in dem am 25. Mai verkündeten Urteil nicht angesprochen werden. Dazu gehört die Frage der Verjährung, die Frage der Deliktszinsen oder ob ein Anspruch bei einem Kauf nach September 2015 besteht. Insbesondere letztere Fallgruppe macht eine hohe Anzahl an anhängigen Verfahren aus, rund 10.000 in der Zahl.

Wir sind davon überzeugt, dass Kläger keine Ansprüche haben, wenn sie beim Kauf von der Umschaltlogik wissen mussten, und dass Klägern keine Deliktszinsen zustehen. Insoweit werden wir in den anhängigen Verfahren unsere Position entsprechend verteidigen.

Anlass für neue Klagen wird es kaum geben. Gründe dafür sind die hohe Annahmequote für die Vergleiche im Musterfeststellungsverfahren und die Verjährung von Ansprüchen, die nicht zur Musterfeststellungklage angemeldet wurden.

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