Schon die kleinsten Maßnahmen können helfen. Vorgesetzte sollten etwa darauf verzichten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch zu kontaktieren, wenn sich diese auf dem Weg zur Arbeit befinden. Auch ein Gespräch mit der Belegschaft kann schnell klären, wo sich Schwerpunkte zu Unfallzeiten und -orten ausmachen lassen. Beispielsweise kann als Folge eine Kommune dafür gewonnen werden, Zufahrten zu Gewerbegebieten zu erweitern oder Fahrradwege und Straßenbeleuchtungen auszubauen.
Diese Tipps verlangen ein gewisses Umdenken: Wer flexible Arbeitszeiten einführt, entzerrt die Verkehrsbelastung im Umfeld des Unternehmens, senkt dadurch Stressniveau und Unfallgefahr für Beschäftigte. Arbeitgeber sollten großzügig sein und ein Auge zudrücken, wenn Mitarbeiter sich wegen Verkehrsstaus oder schlechter Witterung verspäten. Damit wird vermeiden, dass wegen Zeitdrucks mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Wer Betriebszeiten auf gute Anschlüsse im öffentlichen Nahverkehr ausrichtet, ermöglicht seinen Mitarbeitern, Bus und Bahn problemlos zu nutzen. Auch über die Einführung von Jobtickets oder Bahncards sollte nachgedacht werden. Wenn ein Unternehmen über Intranet oder eine Mitarbeiterzeitung kommuniziert, können so leicht neue Fahrgemeinschaften gefunden werden. Und wenn sich ein Arbeitgeber an der Anschaffung von Warnwesten für Zweiradfahrer beteiligt, setzt er damit Zeichen und fördert eine sehr gute präventive Maßnahme. Umsichtige Vorgesetzte denken außerdem daran, Azubis und junge Beschäftigte besonders über Verkehrssicherheit aufzuklären.
Der komplette Artikel "So machen das Chefs" ist in der Ausgabe 2.2020 des Magazins "etem" nachzulesen. Das Magazin und weitere Informationen zum Thema Verkehrssicherheit gibt es auf der Webseite der BG ETEM: www.bgetem.de (Webcode 16692593).
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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