„Insbesondere das Reisegewerbe, die Gastronomie sowie der Veranstaltungs- und Messebereich stehen mit dem Rücken an der Wand und benötigen Perspektiven und Hilfen“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen, „die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bis zu 800 Quadratmetern ist ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Die Gesundheit steht natürlich über allem, aber wenn der Mindestabstand, die Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen – also das social distancing – gewährleistet ist, sollten auch größere Geschäfte und weitere Branchen folgen. Die Wirtschaft ist bereit, sich aktiv und finanziell bei den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Ort einzubringen.“
Auch deshalb befürwortet die IHK eine Maskenpflicht im ÖPNV oder in den Einzelhandelsgeschäften. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille: „Viele Restaurants haben Kreativität bei der Einrichtung von Lieferdiensten und Abholservices bewiesen. Mindestabstand und Kontaktverbot lassen sich mit intelligenten Lösungen auch in der Gastronomie umsetzen. Wo Unternehmen dies unter dem Einhalten des Gesundheitsschutzes von Gästen und Mitarbeitenden ermöglichen können, sollten wir über eine Öffnung nachdenken, um den Betrieben eine wirtschaftliche Perspektive zu geben.“
Für über drei Viertel der Unternehmen ist das Wiederanfahren des Geschäftsbetriebs ohne Vorlauf möglich. 57 Prozent machen das Wiederanfahren von den Konsumenten oder der Nachfrage abhängig; 32 Prozent von der Umsetzung notwendiger Schutz- und Hygienemaßnahmen. Bei den eigenen Schutz- und Hygienemaßnahmen im Unternehmen stehen die Mindestabstandsregel (84 Prozent) Desinfektionsmaßnahmen für Kunden und Mitarbeiter (80 Prozent), Mundschutz (58 Prozent) sowie Homeoffice (50 Prozent) ganz oben auf der Prioritätenliste.
„Generell bewerten unsere Unternehmen die Maßnahmen von Bund und Land in dieser außergewöhnlichen Krisensituation sehr positiv“, so IHK-Präsident Stefan Hagen: „Mit dem Kurzarbeitergeld, den Soforthilfen und den KfW-(Schnell)-Krediten ist vieles schnell umgesetzt worden.“ Dennoch spricht sich die IHK für Verbesserungen aus. So sollte das Kurzarbeitergeld für Branchen in der Restrukturierung von 12 auf 21 Monate verlängert und auf Auszubildende ausgedehnt werden. Bei den Krediten dürften gemeinnützige GmbHs, Tech-Unternehmen und Unternehmen in der Umstrukturierung nicht – wie zur Zeit – durchs Förderungsraster fallen. Hille: „Die Banken in der Region Bonn/Rhein-Sieg sind generell gefordert, im Sinne unserer Unternehmen und im Verbund mit KfW, NRW-Bank und Bürgschaftsbank schnell und unbürokratisch die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.“ Nachbesserungen müsse es auch bei der Unterstützung von Gründern, die vom 1. Januar bis zum 1. März 2020 ihr Unternehmen gegründet haben, geben. Hier greift die NRW-Soforthilfe (noch) nicht.
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