Eine Teilnahme an der Hauptversammlung ist nach ordnungsgemäßer Anmeldung unter dem Link https://www.singulus.de/… möglich.
SINGULUS TECHNOLOGIES wird dabei sicherstellen, dass
1. die gesamte Hauptversammlung, insbesondere die Abstimmung in Bild und Ton übertragen wird,
2. die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation (elektronische Teilnahme über ein Online-Portal) sowie Vollmachtserteilung möglich ist,
3. den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird; Fragen können bis zwei Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis
17. Mai 2020, 24.00 Uhr, über ein FAQ-Tool im HV-Portal gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen wird ebenfalls über das FAQ-Tool bis zum 20. Mai 2020, 10:00 Uhr, erfolgen; und
4. den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.
SINGULUS TECHNOLOGIES wird auf der Homepage ein "HV-Portal" für alle Aktionäre und Investoren zur Verfügung stellen, das die wichtigen Informationen beinhaltet und bei Bedarf entsprechend aktualisiert wird. Die gesamte Hauptversammlung wird in diesem Portal übertragen.
[1] Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, BT-Drs. 19/18110.
Innovationen für neue Technologien
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse, die weltweit in den Bereichen Solar, Halbleiter, Medizintechnik sowie Consumer Goods und Datenspeicher eingesetzt werden.
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