Die drei brandenburgischen Handwerkskammern setzen ab dem 14. April 2020 für ihre Mitgliedsbetriebe das Pendlerhilfsprogramm des Wirtschaftsministeriums des Landes Brandenburg um.

Mit dem Programm erhalten brandenburgische Betriebe für ihre polnischen Pendler eine Aufwandsentschädigung. Voraussetzung ist, dass die Pendler nicht in ihre Heimat zurückkehren und so die in Polen geltenden Quarantänevorschriften vermeiden, um in Brandenburg weiterzuarbeiten. Die Aufwandsentschädigung beträgt 65 Euro pro Tag. Hinzu kommen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten. Damit wird der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für Unterbringung in Hotels oder Pensionen, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten pauschal ausgeglichen. Die Antragsstellung der Betriebe richtet sich nach der jeweiligen Kammerzugehörigkeit. Handwerksbetriebe wenden sich an die jeweilige Handwerkskammer. Für IHK-Betriebe und Betriebe ohne Kammerzugehörigkeit gilt das Verfahren der jeweiligen IHK.

Handwerkskammertagspräsident Robert Wüst: "Für die märkische Wirtschaft sind polnische Arbeitnehmer unverzichtbar. Die Wirtschaftsräume sind gerade im Land Brandenburg eng miteinander verwoben. Mehr als 14.000 polnische Berufspendler sind in märkischen Betrieben tätig. Unsere Unternehmen haben in diesen Tagen mit den verschiedensten Herausforderungen zu kämpfen, um ihre Betriebe am Laufen zu halten. Dabei zählt auch jeder einzelne Mitarbeiter. Deshalb war es richtig, dass das Land die Betriebe unterstützt und den Mehraufwand für die in Deutschland bleibenden Pendler aus Polen übernimmt. Für die Handwerkskammern war es selbstverständlich, das Pendlerprogramm zu unterstützen und dessen Abwicklung zu übernehmen."

Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro jährlich erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

Über Handwerkskammer Potsdam

Die Handwerkskammer (HWK) Potsdam ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung für die Landkreise Havelland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. Sie ist die Interessenvertretung von rund 17.400 Mitgliedsbetrieben und ihren mehr als 70.500 Beschäftigten in über 150 Gewerken.

Die HWK Potsdam setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche ein, bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks und bietet ihren Mitgliedsbetrieben zahlreiche Unterstützungen bei wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Zu den Mitgliedsunternehmen gehören Handwerksbetriebe aller Branchen; vor allem aus dem Bau- und Ausbaugewerbe, Elektro und Metall, Holz, Bekleidung und Textil, Gesundheit, Reinigung sowie Nahrungsmittel.

Die HWK Potsdam bietet in ihrem Zentrum für Gewerbeförderung in Götz umfangreiche Angebote für die Weiterbildung im westbrandenburgischen Handwerk und führt in den dortigen Lehrwerkstätten auch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch. Sie ist zuständig für Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen im Handwerk.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Potsdam
Charlottenstraße 34-36
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 – 3703 – 0
Telefax: +49 331 – 3703 – 100
http://www.hwk-potsdam.de

Ansprechpartner:
Ines Weitermann
Pressesprecherin
Telefon: +49 (331) 3703-120
Fax: +49 (331) 3703-134
E-Mail: presse@hwkpotsdam.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel