• Kurzfristige gesetzliche Regelungen zur Aussetzung der Präsenzpflicht erforderlich
  • E.ON unterstützt Überlegungen der Bundesregierung und Vorschläge des Deutschen Aktieninstituts

Vor dem Hintergrund des sich ausbreitenden Corona-Virus und den geltenden Regelungen zum Versammlungsverbot hat der Vorstand der E.ON SE beschlossen, die für den 13. Mai 2020 geplante ordentliche Hauptversammlung auf Mitte Juni 2020 zu verschieben. Der genaue Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Die Verschiebung der Hauptversammlung führt auch zu einer verzögerten Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende von 0,46 Euro pro Aktie.

Angesichts der bisher undenkbaren Situation unterstützt E.ON ausdrücklich die entsprechenden Überlegungen der Bundesregierung, die Vorschläge des Deutschen Aktieninstituts und vieler deutscher börsennotierter Unternehmen zur Vereinfachung der Regelungen zur Durchführung von Hauptversammlungen. Dazu gehört vorrangig die Zulassung von Online-Hauptversammlungen ohne Präsenzpflicht sowie die vereinfachte Möglichkeit der Zahlung einer Abschlagsdividende ohne Hauptversammlungsbeschluss. Andere europäische Länder wie beispielsweise Spanien, Frankreich und die Schweiz haben bereits reagiert und solche Regelungen für ihre Unternehmen eingeführt. Wir appellieren an die Bundesregierung, ebenfalls schnell und unbürokratisch zu reagieren.

Solche Regelungen würden helfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Situation zu entschärfen, damit Aktionäre trotz der bestehenden Versammlungsverbote sicher ihr Stimmrecht ausüben können. Insbesondere der Beschluss von Dividenden ist für die Einkünfte vieler Pensionsfonds relevant, Dividenden sind aber auch Teil der Altersvorsorge von vielen Bürgerinnen und Bürgern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

E.ON SE
E.ON-Platz 1
40479 Düsseldorf
Telefon: +49 (201) 18400
Telefax: +49 (211) 4579515
http://www.eon.com/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel