Auszubildende, die ihre Lehre regulär zwischen dem 01.10.2020 und 31.03.2021 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.

Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsre-levanten Fächern von mindestens 2,4,
– Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzei-tigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
– Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungs-kurse,
– Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte),
– die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.

Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer das Eineinhalbfache der regu-lären Ausbildungszeit durch entsprechende Berufspraxis nachweisen kann (die sogenannte Externenprüfung).

Alle Anträge müssen bis

spätestens 01. März 2020

beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei der jeweiligen Innung bzw. deren Ge-schäftsstelle. Diese sind gleichzeitig auch Ansprechpartner bei Fragen zur vor-zeitigen und externen Zulassung. Die Kontaktdaten finden sich auf unserer Homepage unter http://www.hwk-karlsruhe.de/innungen.

 

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