Aktuell erhalten saarländische Betriebe Mails, in denen der Inhaber aufgefordert wird, sich innerhalb von 10 Tagen auf einer Transparenzregister-Seite registrieren zu lassen, ansonsten drohten Bußgelder. Die IHK weist drauf hin, dass zwar die Verpflichtung besteht, sich in das Transparenzregister eintragen zu lassen. Allerdings stammt die aktuell versandte Aufforderung nicht vom Bundesanzeiger-Verlag, der das offizielle Transparenzregister führt.

In der Tat, so die stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführerin Heike Cloß, besteht bereits seit Oktober 2017 die Verpflichtung, dass sich wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften in das Transparenzregister unter http://www.transparenzregister.de eintragen. Ansonsten droht ein Bußgeld. Die Registrierung auf anderen Seiten, wie auch die jetzt beworbene, ist jedoch nicht erforderlich.
 
Die IHK Saarland hat weitere Informationen zum Transparenzregister auf ihrer Homepage unter www.saarland.ihk.de (Kennzahl 2141) zur Verfügung gestellt

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