In der Tat, so die stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführerin Heike Cloß, besteht bereits seit Oktober 2017 die Verpflichtung, dass sich wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften in das Transparenzregister unter http://www.transparenzregister.de eintragen. Ansonsten droht ein Bußgeld. Die Registrierung auf anderen Seiten, wie auch die jetzt beworbene, ist jedoch nicht erforderlich.
Die IHK Saarland hat weitere Informationen zum Transparenzregister auf ihrer Homepage unter www.saarland.ihk.de (Kennzahl 2141) zur Verfügung gestellt
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