Aurania Resources Ltd. (TSXV: ARU) (OTCQB: AUIAF) (Frankfurt: 20Q) ("Aurania" oder die "Gesellschaft" –  https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=299249 ) möchte über die zuvor angekündigte, nicht vermittelte Privatplatzierung (siehe Pressemitteilung vom 18. Juli 2019) für Anteile der Gesellschaft (die "Anteile") zu einem Preis von C$2,70 pro Anteil, für einen Gesamtbruttoerlös von bis zu C$4.000.000 (das "Angebot") informieren. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine "Stammaktie") und der Hälfte eines Stammaktien-Kaufoptionsscheins (jede ganze Option ist ein "Optionsschein"). Jeder gesamte Optionsschein berechtigt den Inhaber zum Kauf einer Stammaktien zu einem Ausübungspreis von 4,00 USD für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Abschluss des Angebots. Das Angebot beinhaltet eine Mehrzuteilungsoption, die es Aurania ermöglicht, bis zu 370.370 zusätzliche Einheiten für zusätzliche Bruttoerlöse von bis zu 1.000.000 C$ auszugeben.

Die Anteile und die zugrunde liegenden Wertpapiere unterliegen einer üblichen Haltedauer von vier Monaten und einem Tag. Die Anteile und die zugrunde liegenden Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "U.S. Securities Act") oder den geltenden staatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an U.S. Personen (wie im U.S. Securities Act definiert) ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierung nach diesen Gesetzen angeboten oder verkauft werden.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie die erste Tranche (die "erste Tranche") des Angebots in der Woche vom 26. August 2019 abschließen wird und dass sie die nachfolgenden Tranchen des Angebots in der zweiten Septemberhälfte 2019 abschließen wird.

Es wird erwartet, dass Dr. Keith Barron, Chairman und CEO der Gesellschaft, an der ersten Tranche teilnimmt, indem er 402.962 Einheiten über Unternehmen erwirbt, über die er die Leitung und Kontrolle hat. Die Beteiligung von Dr. Barron an dem Angebot stellt eine "Transaktion mit verbundenen Unternehmen" im Rahmen des multilateralen Instruments 61-101 – Schutz von Minderheitsaktionären in speziellen Transaktionen ("MI 61-101") dar. Die Gesellschaft erwartet, sich auf die Befreiung von den formalen Bewertungsanforderungen der MI 61-101 zu stützen, die auf der Grundlage der Wertpapiere der Gesellschaft verfügbar sind, die nicht an bestimmten Märkten notiert sind, einschließlich der Toronto Stock Exchange, der New York Stock Exchange, der American Stock Exchange, der NASDAQ oder bestimmter ausländischer Börsen. Die Gesellschaft geht auch davon aus, dass sie die Befreiung von den Genehmigungspflichten der Minderheitsaktionäre gemäß MI 61-101 in Anspruch nehmen wird, da der Marktwert der erwarteten Beteiligung an dem Angebot von Dr. Barron 25% der Marktkapitalisierung der Gesellschaft nicht übersteigt.

Der Bruttoerlös aus dem Verkauf der Einheiten im Rahmen des Angebots wird von der Gesellschaft zur Förderung der Exploration im Projekt Lost Cities – Cutucu im Südosten Ecuadors und seiner Umgebung verwendet, einschließlich der Analyse großer Datensätze, der ersten Bohrungen von Goldzielen, der Weiterentwicklung von Kupferzielen und für allgemeine Betriebskapitalzwecke.

Über Aurania

Aurania ist ein junges Mineralexplorationsunternehmen, das sich mit der Identifizierung, Bewertung, dem Erwerb und der Exploration von Mineralgrundstücken befasst, mit Schwerpunkt auf Edelmetallen und Kupfer. Das Flaggschiff, The Lost Cities – Cutucu Project, befindet sich im Jurassic Metallogenic Belt in den östlichen Ausläufern der Anden im Südosten Ecuadors.

Informationen über Aurania und technische Berichte sind unter www.aurania.com und www.sedar.com sowie auf Facebook unter https://www.facebook.com/auranialtd/, Twitter unter https://twitter.com/auranialtd und LinkedIn unter https://www.linkedin.com/company/aurania-resources-ltd- verfügbar.

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
www.resource-capital.ch

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Zukunftsgerichtete Aussagen

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Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, noch wird es einen Verkauf der Wertpapiere in einer Rechtsordnung geben, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre, einschließlich der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "1933 Act") oder nach staatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S. Personen (wie in Regulation S nach dem Act von 1933 definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind nach dem Act von 1933 und den geltenden staatlichen Wertpapiergesetzen registriert, oder es besteht eine Befreiung von diesen Registrierungsanforderungen.

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