Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat auch für Veränderungen beim Beschäftigtendatenschutz gesorgt. „Für Arbeitgeber stellen sich deshalb beim Umgang mit den Daten von Beschäftigten und Bewerbern viele Fragen“, sagt IHK-Ansprechpartnerin Vanessa Schmeier: „Wie und wann informiere ich am besten über die Verarbeitung personenbezogener Daten? Darf ich auf der Weihnachtsfeier Fotos von meinen Beschäftigten machen? Darf ich meinen Beschäftigten verbieten, WhatsApp auf ihrem Diensthandy zu nutzen? Wie lange darf ich Bewerbungsunterlagen speichern?“
Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi wird über die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern informieren und praxisnahe Hinweise geben. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro. Anmeldungen können unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492254 erfolgen.
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