Der durchschnittliche Baseload-Preis an der Strombörse hat sich im zweiten Quartal 2019 um 12% gegenüber dem ersten Quartalspreis aus dem Jahre 2019 reduziert. Mit 3,58 Cent/kWh lag der „übliche Preis" in den Monaten April bis Juni 2019 deutlich unter dem Wert des ersten Quartals (4,088 Cent/kWh).

Bedeutung des durchschnittlichen Quartalspreises

Der durchschnittliche Strompreis für Grundlaststrom eines Quartals, der auch als „üblicher Preis“ oder „KWK-Index“ bezeichnet wird, bestimmt nach dem KWK-Gesetz (KWKG) den Wert des KWK-Stroms, der im darauffolgenden Quartal in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Demnach gilt der aktuelle übliche Preis in Höhe von 3,58 Cent/kWh für die Abrechnung des Überschussstroms in den Monaten Juli bis September 2019.

Gemäß KWK-Gesetz 2012 gilt dieser Marktpreis für KWK-Anlagen bis 2 MW während der KWK-Förderdauer. Das KWK-Gesetz 2016/2017 beschränkt den Geltungsbereich auf KWK-Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung. Bei KWK-Anlagen bis 50 kW orientiert sich die Einspeisevergütung auch nach Auslaufen der Förderung an dem üblichen Preis (KWK-Index).

 

Anmerkungen zur Nutzung des KWK-Index für Wirtschaftlichkeitsprognosen

Für Wirtschaftlichkeits-Berechnungen erscheint es empfehlenswert, sich an den Quartalspreisen eines längeren Zeitraums zu orientieren, um Über- oder Unterbewertungen zu vermeiden. Das BHKW-Infozentrum empfiehlt hierbei eine Berücksichtigung der letzten sechs Quartale. Dieser planungsrelevante Durchschnittswert der letzten sechs Baseload-Quartale beträgt derzeit rund 4,2 Cent/kWh (siehe ausführlicher Bericht zum KWK-Index).

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im August 2019 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2019/2020" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Markus Gailfuß
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel