Der hessische Landtag hat beschlossen, die Besoldung der Beamten und die Versorgung der Versorgungsempfänger zum 1. März 2019 und 1. Februar 2020 jeweils um 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent zu erhöhen. Schmitt hob hervor, dass dies ein gutes Signal der Landesregierung sei. „Der dbb Hessen stellt im Vergleich zu vergangenen Jahren einen neuen, besseren Umgang der Landesregierung mit den Beamtinnen und Beamten fest, nachdem in den Jahren 2015 und 2016 die Beamten von der Gehaltsentwicklung abgekoppelt worden waren. Daher gibt es angesichts des immer noch vorhandenen Besoldungsrückstandes von 3,5 Prozent aus den Jahren 2015 und 2016 noch deutlich mehr zu tun.“
Der dbb Hessen, so Schmitt, kritisiere daher in aller Deutlichkeit, dass auch mit dem verabschiedeten Gesetz die Chance vertan wurde, den Rückstand aus 2015 und 2016 aufzuholen und die hessische Besoldungstabelle verfassungskonform auch hinsichtlich des Abstandsgebots zu gestalten.
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