sowie BT-Drs. 19/9297 vom 10. April 2019) beschlossen. Nach einer abschließenden Beratung im Bundesrat am 17. Mai 2019 wird das Gesetz aller Voraussicht nach am 1. Juli 2019 in Kraft treten.
2 MW-Grenze für Stromsteuerbefreiung bleibt bestehen
In der Vergangenheit gab es immer wieder Versuche seitens des Bundesfinanzministeriums die Grenze für Stromsteuerbefreiung bei Nutzung des produzierten Stroms in räumlichen Zusammenhang (4,5 km) zur Erzeugungsanlage von 2 MW auf 1 MW zu reduzieren. Dies hätte auch Bestandsanlagen getroffen.
Nun steht fest, dass die 2 MW-Grenze in §9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG grundsätzlich beibehalten wird.
Allerdings profitieren nur noch KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung von der Stromsteuerbefreiung, die das Hocheffizienzkriterium erfüllen. Außerdem soll zukünftig u. a. auch das Kriterium der Zeitgleichheit zwischen Produktion und Verbrauch angewandt werden. Dies dürfte insbesondere für Stadtwerke, die den Strom an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang abgeben, mit einem erheblichen administrativen Mehraufwand verbunden sein.
Vereinfachungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
Bei der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) wird die Möglichkeit einer Befreiung von der Anzeige- oder Erklärungspflicht (§ 6 EnSTransV) gestrichen.
Im Gegenzug wird aber § 3 EnSTransV dahingehend eingeschränkt, dass
Begünstigte künftig erst dann den Anzeige- oder Erklärungspflichten gegenüber dem Hauptzollamt unterliegen, wenn die Höhe der einzelnen Steuerbegünstigung jeweils ein Aufkommen in Höhe von 200.000 Euro oder mehr je Kalenderjahr erreicht.
Weitere Informationen zu der Vereinfachung im Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung kann dem Bericht „Meldung nach Energiesteuer-Transparenzverordnung entfällt für viele BHKW-Anlagenbetreiber“ entnommen werden.
Neues Energie- und Stromsteuergesetz
Nur sechs Tage nach der geplanten Verabschiedung des neuen Energie- und Stromsteuergesetzes im Bundesrat findet am 23. Mai 2019 in Hamburg das von BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum angebotene Intensivseminar zu Energie- und Stromsteuergesetz statt. Weitere Intensivseminare werden am 17. September 2019 in Frankfurt am Main sowie am 24. Oktober 2019 in Weimar angeboten.
Am 25./26. Juni 2019 findet in Münster das zweitägie Seminar über „Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber in der Praxis“ statt, welches sich auch zwei Stunden Tag lang mit dem Energie- und Stromsteuergesetz beschäftigt.
Bereits am 07./08. Mai 2019 werden die wichtigsten Veränderungen kurz im BHKW-Branchentreff „BHKW 2019“ im Dresdner Kongresszentrum erläutert.
Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.
Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2019 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2019/2020" zur Verfügung stehen.
Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".
Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.
Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.
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