Im Jahr 2017 erließ das Landgericht Hamburg ein Versäumnisurteil gegen den Bundesverband Verbraucherzentralen, gegen das der Verband Einspruch einlegte. Fast zwei Jahre später hat der Bundesverband jetzt seinen Einspruch gegen dieses Urteil zurückgenommen. Dadurch wird das Versäumnisurteil gegen den Bundesverband Verbraucherzentralen rechtskräftig und die Position von HanseWerk Natur, nach der das Unternehmen ausreichend über Preise und Kennziffern informiert, implizit bestätigt.
Die HanseWerk Natur GmbH ist einer der größten regionalen Anbieter für Wärme und dezentrale Energielösungen in Norddeutschland und verfügt über mehrere Jahrzehnte Erfahrung als Wärmeversorger. Über die Wärmeverbundnetze, umweltschonende Blockheizkraftwerke und Heizzentralen versorgt HanseWerk Natur mehrere zehntausend Privat- und Gewerbekunden sowie Siedlungen, öffentliche Einrichtungen und Industriebetriebe 365 Tage im Jahr. Darüber hinaus bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Energiekonzepte und hochmoderne Anlagentechnik für einen optimierten Energieeinsatz, der die Emissionen senkt und die Umwelt entlastet. Mit innovativen Projekten engagiert sich HanseWerk Natur im Sinne der Energiewende. Dazu zählen zum Beispiel die Hocheffizienz-Blockheizkraftwerke mit einem Wirkungsgrad nahe 100 Prozent, ein virtuelles Kraftwerk zur Erzeugung von Regelenergie oder die Übernahme und Speicherung von überschüssiger Wärme in ihren Netzen.
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