Torsten Schöne, CGM-Geschäftsführer in Gera, berichtet über die erfolglosen Versuche einer anderen Gewerkschaft, mit unlauteren Mitteln gegen die tarifführende CGM einen eigenen Haustarifvertrag in einer Firma in Sachsen-Anhalt abzuschließen.

Es gibt in Ostdeutschland eine Firma mit zwei Standorten in Sachsen und einem in Sachsen-Anhalt. Die Firma war im Laufe des Jahres 2018 an einen chinesischen Investor verkauft worden.

Mit dieser Firma hat die Christliche Gewerkschaft Metall seit vielen Jahren einen Haustarifvertrag. Beide Tarifpartner und der neue Investor wollten die erfolgreiche und vertrauensvolle Tarifarbeit weiterhin fortsetzen und schlossen daher im September 2018 einen neuen Tarifvertrag ab.

Begleitet wurden die Tarifverhandlungen allerdings von organisierten Warnstreiks einer anderen Gewerkschaft am Standort in Sachsen-Anhalt. Die konkurrierende Gewerkschaft forderte die Firma auf, mit ihnen einen eigenen Tarifvertrag abzuschließen. Der Investor und seine hier tätigen Verantwortlichen sahen aber keine Veranlassung dazu. Anstatt mit der anderen Gewerkschaft zu verhandeln, wollen sie an der bewährten Tarifpartnerschaft mit der CGM festhalten.

Einige Medien in Sachsen-Anhalt berichteten zeitnah über diese Toraktionen. Dabei kam es zu einigen falschen Tatsachenbehauptungen seitens der anderen Gewerkschaft, eine entsprechende Gegendarstellung der CGM wurde jedoch nicht veröffentlicht.

Der neue Haustarifvertrag mit der CGM wurde den Kolleginnen und Kollegen am Standort in Sachsen-Anhalt auf einer Betriebsversammlung vorgestellt. Die Reaktion der meisten Mitarbeiter vor Ort war positiv.

Doch diese gute Resonanz hielt die andere Gewerkschaft augenscheinlich nicht davon ab, mit der Bitte um Unterstützung an die Handels- und Wirtschaftsabteilung der chinesischen Botschaft in Berlin heranzutreten. Trotzdem erhielt die andere Gewerkschaft erneut eine Absage von dem chinesischen Investor und seinen deutschen Repräsentanten.

Nicht umsonst sind die Wahrung der Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie im deutschen Grundgesetz verankert. Art. 9, Abs. 3 GG untersagt auch einer anderen Gewerkschaft „Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen […] [und erklärt] hierauf gerichtete Maßnahmen [für] rechtswidrig.“

Torsten Schöne, CGM-Geschäftsführer in Gera, kommentiert das Geschehen:

„Dies bedeutet, dass es eine Fortführung der für beide Seiten erfolgreichen Tarifpartnerschaft geben wird. Die CGM als Tarifpartnerin begrüßt diesen Vertrauensbeweis und hebt das rechtlich und moralisch vorbildliche Verhalten der Arbeitgeberseite hervor.

Ich bin sehr froh, dass der Versuch von unbeteiligten Dritten, einen geltenden Tarifvertrag auszuhebeln, folgerichtig gescheitert ist. Wir können unsere gute Tarifarbeit zum Wohl der Beschäftigten somit auch in Zukunft fortsetzen.“

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