Die korrekte Abrechnung der EEG-Umlage führt in der Praxis aufgrund seiner Komplexität immer wieder zu Problemen. Häufig kommt es zu vermeidbaren kostenintensiven Fehleinschätzungen der Rechtslage. Es drohen erhebliche Strafzahlungen (Pönalen), wenn Meldefristen versäumt oder Meldungen unvollständig abgegeben werden.

Aus diesem Grund bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum ein neu konzipiertes Intensivseminar „EEG-Umlage und Einspeisemanagement“ an.
In diesem werden die aktuellen Vorgaben der EEG-Umlage und des Einspeisemanagements für Betreiber von KWK- und EE-Anlagen praxisnah erklärt. Das Intensivseminar beginnt mit den rechtlichen Grundlagen der EEG-Umlage und verdeutlicht die Strukturen und Begrifflichkeiten, die in den Gesetzen und Verordnungen vorgegeben wurden.

Formale Regelungen, Fragen zu Mess- und Schätz-Konzepten sowie die Administration der EEG-Umlage werden ebenfalls thematisiert.
Im Detail widmen sich die beiden Referenten Dr. Manuela Herms und Dr. Christoph Richter (Prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) anschließend den Regelungen und erläutern anhand von Praxisbeispielen die Handhabung der EEG-Umlage-Berechnung. Dabei wird auch auf den Leitfaden der Bundesnetzagentur eingegangen.

Fragestellungen, die im Seminar behandelt werden

  • Welche EEG-Umlage muss für welche Strommenge entrichtet werden?
  • Was ist eine Eigenstromversorgung und in welchen Fällen liegt eine Versorgung Dritter vor?
  • Wie müssen die Strommengen messtechnisch nachgewiesen werden?
  • Was muss ich bei der EEG-Umlage wann an wen melden?
  • Was passiert, wenn falsch gemeldet wurde?
  • Wie muss man bei Nachforderungen der EEG-Umlage reagieren?
  • Welche Regelungen existieren beim Einspeisemanagement?
  • Was darf der Netzbetreiber beim Einspeisemanagement verlangen?

Das EEG-Umlage-Seminar, das am 21. Februar 2019 in Erfurt stattfindet, ist bereits ausgebucht.
Für das nächste Intensivseminar „EEG-Umlage und Einspeisemanagement“, das am 20. März 2019 in Mainz stattfindet, stehen ebenfalls nur noch wenige Restplätze zur Verfügung.
Weitere EEG-Umlage-Seminare werden am 28. März 2019 in Magdeburg und am 22. Mai 2019 in Hamburg angeboten.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 20 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Frühjahr 2019 wird dann die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2019/2020" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 10.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 53.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit rund 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Eliz Hadiye Camlice
Veranstaltungen / Marketing
Telefon: +49 (7222) 9686-7317
Fax: +49 (7222) 9686-7319
E-Mail: eliz.camlice@bhkw-infozentrum.de
Markus Gailfuß
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.