Bunte Themenwagen mit großen Traktoren oder von Pferden gezogene Kutschen – keine Fahrzeugkombination darf ohne zuvor ausgestelltes Gutachten an Rosenmontags- und Karnevalsumzügen teilnehmen. Diese Gutachten stellt unter anderem TÜV Rheinland aus, der seine Prüfungen nach Brauchtumsverordnung durchführt. Denn für den Straßenverkehr sind die meist stark veränderten Wagen und Fahrzeuge in der Regel nicht zugelassen. Zudem ist der Personentransport auf Anhängern verboten – für den Karneval und andere Volksfeste gelten jedoch Ausnahmen. „Umso genauer und strenger sind die Prüfungskriterien, mit denen die größtmögliche Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll“, sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland.

Von der Brüstung bis zur Bremse

Bei den meist landwirtschaftlichen Gespannen muss zum einen durch entsprechende Schutzvorkehrungen sichergestellt werden, dass niemand unter die Fahrzeuge geraten oder eingequetscht werden kann. Zudem darf der Lenkeinschlag wegen der Kippsicherheit nicht mehr als 60 Grad betragen. Aufstiege zu den Wagen müssen ein Geländer aufweisen und möglichst nach hinten ausgerichtet sein. Sämtliche Auf- und Einbauten, wie beispielsweise Tische und Bänke, gehören mit dem Wagen fest verbunden. Rutschfeste Stehflächen, Haltevorrichtungen sowie Brüstungen mit einer Mindesthöhe von einem Meter sind ebenfalls verpflichtend – die maximale Personenanzahl eines Wagens wird bei den Prüfungen festgelegt. Natürlich werden neben der Kippsicherheit auch Bremsanlagen, Achsen und Beleuchtung der Fahrzeuge gründlich untersucht. Anforderungen, die auch an Kutschen gestellt werden. Die müssen zudem über einen FN-Wagenpass verfügen, der die Teilnahme am Straßenverkehr gestattet.

Bei Tieren im Zug ist besondere Rücksicht gefragt

Speziell geschult sind auch die Pferde im Zug. „Tiere im Zug, das wird teils heiß diskutiert. Sie sind meist fester Bestandteil eines Brauchtums, auch wenn diese Umzüge natürlich enormen Stress für sie bedeuten. Die Zuschauer sollten entsprechend Rücksicht nehmen und die Tiere nicht zusätzlich reizen“, so Rechtien.

 

Über TÜV Rheinland

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