„Es ist leider kein Aprilscherz: Wenn es nun tatsächlich ab dem 1. April 2019 zu einem Streckenfahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in Bonn kommt, werden viele Wirtschafts- und Pendlerverkehre erschwert“, sagt Stefan Hagen, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. „Das ist ein herber Schlag für die Attraktivität des Standorts und die betriebliche Mobilität. Wie sollen in Zukunft dringend benötigte Lieferungen und Abholungen zeitnah gewährleistet werden? Für diese Verkehre brauchen wir eine Ausnahmeregelung, die jetzt in den Luftreinhalteplan eingearbeitet werden muss“, so Hagen weiter. Es ist unverständlich, dass das Gericht nun so entschieden hat, da Bonn die Stickoxid-Werte voraussichtlich 2020 eingehalten hätte. Hier wird wegen einiger weniger Mikrogramm ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden in Kauf genommen.

„Welche Verkehrsmittel sollen nun die Pendlerverkehre aufnehmen?“, fragt Hagen. Der ÖPNV schafft es zurzeit jedenfalls nicht. Der Wirtschaftsstandort Bonn wird hierdurch unattraktiver, da die Erreichbarkeit für Unternehmen und die Mobilität von Fachkräften eingeschränkt wird. Es zeigt sich einmal mehr: Die Verkehrsinfrastruktur in Bonn ist durch Versäumnisse der Vergangenheit nicht mit den Anforderungen mitgewachsen. Eine vorhandene Südtangente hätte die Belastung mit Stickoxiden zumindest anders verteilen können – die Reuterstraße wäre entlastet worden. „Wir brauchen“, so Hagen, „dringend ein Umdenken, damit sich die Fehler der Vergangenheit nicht fortsetzen“.

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