Unerlaubte Spritztouren unterlassen
Sonnige Herbst- und Wintertage machen eine Ausfahrt sehr verlockend. Doch wie schön auch immer das Wetter sein mag, zu einer unerlaubten Spritztour mit abgelaufenem Saisonkennzeichen sollte sich niemand hinreißen lassen. Vor allem bei einem Unfall ist dies mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen verbunden. Weitergehende Regressansprüche der Versicherung kommen dann möglicherweise noch hinzu.
Geschützt in den Winterschlaf
Bevor das Fahrzeug idealerweise in der Garage für den Winter eingemottet wird, sollte es vor allem außen gewaschen werden. Die anschließende Politur und Hartwachs schützen den Lack. „Zum Abdecken der Karosserie sind Stofftücher besser geeignet als Kunststoffplanen, unter denen sich womöglich Schwitzwasser bilden kann“, erklärt Thorsten Rechtien. „Eine gut belüftete Garage ist der optimale Ort für den Winterschlaf eines Saisonfahrzeugs, weil dort keine Staunässe entstehen kann“, erklärt der TÜV Rheinland-Experte. Bevor das Fahrzeug für einige Monate stillgelegt wird, empfiehlt sich die Batterie abzuklemmen und auszubauen. Der Grund: zahlreiche Steuergeräte im Auto verbrauchen auch bei Stillstand permanent Strom, was zur Tiefenentladung und zur nachhaltigen Schädigung der Batterie führen kann.
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