Im November beginnt für viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen die Winterpause. Für die meisten Motorräder, Wohnmobile und Cabrios läuft Ende Oktober der günstigere Versicherungstarif ab. Zu erkennen ist die Geltungsdauer rechts im Nummernschild, wo beispielsweise oben die 04 (April) und unten die 10 (Oktober) eingeprägt ist. Die Versicherung ist auf diesen Zeitraum beschränkt, für die anschließende Zwischenzeit erlischt die Straßenzulassung. „Ohne Straßenzulassung darf das Fahrzeug auf keiner öffentlichen Straße oder öffentlichem Parkplatz abgestellt werden“, erklärt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. „Das Bußgeld und eventuell sogar Abschleppkosten sollten sich Fahrzeughalter ersparen.“

Unerlaubte Spritztouren unterlassen

Sonnige Herbst- und Wintertage machen eine Ausfahrt sehr verlockend. Doch wie schön auch immer das Wetter sein mag, zu einer unerlaubten Spritztour mit abgelaufenem Saisonkennzeichen sollte sich niemand hinreißen lassen. Vor allem bei einem Unfall ist dies mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen verbunden. Weitergehende Regressansprüche der Versicherung kommen dann möglicherweise noch hinzu.

Geschützt in den Winterschlaf

Bevor das Fahrzeug idealerweise in der Garage für den Winter eingemottet wird, sollte es vor allem außen gewaschen werden. Die anschließende Politur und Hartwachs schützen den Lack. „Zum Abdecken der Karosserie sind Stofftücher besser geeignet als Kunststoffplanen, unter denen sich womöglich Schwitzwasser bilden kann“, erklärt Thorsten Rechtien. „Eine gut belüftete Garage ist der optimale Ort für den Winterschlaf eines Saisonfahrzeugs, weil dort keine Staunässe entstehen kann“, erklärt der TÜV Rheinland-Experte. Bevor das Fahrzeug für einige Monate stillgelegt wird, empfiehlt sich die Batterie abzuklemmen und auszubauen. Der Grund: zahlreiche Steuergeräte im Auto verbrauchen auch bei Stillstand permanent Strom, was zur Tiefenentladung und zur nachhaltigen Schädigung der Batterie führen kann.

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